§ 9 der Satzung (Beirat)

1) Der Verein beruft zur Beratung und Unterstützung sowie zur Kontrolle der Geschäftstätigkeit des Vorstands einen Beirat. Zuständig für die Einberufung ist der Vorstand nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

Der Beirat setzt sich zusammen aus dem Präsidenten der Neuapostolischen Kirche NRW, der gleichzeitig den Vorsitz inne hat, zwei weiteren, von diesem vorgeschlagenen Mitgliedern
der Neuapostolischen Kirche mit leitender Funktion sowie drei weiteren Beiräten aus der Mitte des Vereins. Letztere beruft der Vorstand.

2) Ausschließlich der Beirat ist berechtigt, die Amtstätigkeit von Vorstandsmitgliedern jederzeit zu widerrufen. Für den Widerruf ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes erforderlich. Widerruft der Beirat einen oder mehrere Vorstände, hat er zugleich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die die Neuwahl der abberufenen Vorstandsmitglieder zum Inhalt haben muss.

3) Der Beirat beschließt mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

4) Weitere Einzelheiten können durch eine Geschäftsordnung geregelt werden, die der Beirat aufstellt. Die Geschäftsordnung muss mit Gesetz und Satzung in Einklang stehen.

 


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