Vor Entscheidung für ein Pflegeheim muss der Betreiber schriftlich über die wesentlichen Leistungsangebote umfassend informieren. Die Informationen müssen in verständlicher Sprache formuliert sein und sind Basis für den späteren Vertrag. Diese Regelungen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sollen bei dem bedeutsamen Schritt in eine Heimpflege ausreichend Information, Vergleich und Vertragssicherheit bieten. Fehlen die vorvertraglichen Informationen, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Weiterlesen: https://www.nak-sbw.de/db/8005733/Themenreihe-Pflege/Vorab-Info-zu-Vertrag-mit-Pflegeheim-Pflege-Teil-19
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.