Recklinghausen-Suderwich. Vor Entscheidung für ein Pflegeheim muss der Betreiber schriftlich über die wesentlichen Leistungsangebote umfassend informieren. Die Informationen müssen in verständlicher Sprache formuliert sein und sind Basis für den späteren Vertrag. Diese Regelungen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sollen bei dem bedeutsamen Schritt in eine Heimpflege ausreichend Information, Vergleich und Vertragssicherheit bieten. Fehlen die vorvertraglichen Informationen, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
1. Form der vorvertraglichen Information
Schriftlich, verständlich, in klarer Sprache, kein Juristendeutsch – so will es das Gesetz. Möglich ist das mit einem Prospekt, einer Broschüre oder einem Dokument. Du solltest diese Unterlagen einige Tage prüfen können. An die Inhalte ist das Pflegeheim gebunden.
Im späteren Vertrag muss auf die konkrete Vorab-Information Bezug genommen sein.
Weichen die endgültigen Regelungen von der Vorab-Info ab, ist das im Vertrag deutlich herauszustellen. Laut Gesetz musst du vorab sowohl über das „allgemeine Leistungsangebot“ als auch über mögliche „individuelle Leistungen“ informiert werden.
2. Das allgemeine Leistungsangebot
Zu nennen sind die grundsätzlichen Leistungen/Bedingungen:
3. Individuelles Leistungsangebot
4. Vergleiche durchführen
Du solltest dir von verschiedenen Heimen die Vorvertrags-Infos geben lassen. Im Vergleich der Angebote lassen sich schon viele Erkenntnisse gewinnen. Dabei sind auch die Art und Weise der Darstellungen und die Abfassung zu berücksichtigen.
5. Sonderkündigungsrecht
Hast du die Vorab-Info nicht erhalten, musst aber dennoch einen Vertrag schließen, weil du dringend einen Pflegeplatz benötigst, dann kannst du später fristlos kündigen.
Sollte es nicht möglich gewesen sein, die Vorab-Info rechtzeitig auszuhändigen, z.B. weil die zu pflegende Person direkt vom Krankenhaus ins Heim umzieht oder zuhause gar nicht gepflegt werden kann, so muss der Heimbetreiber dennoch nachträglich informieren. Dann kann der Vertrag binnen 14 Tagen nach Aushändigung dieser Unterlagen gekündigt werden.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.