Die Gewährleistungsrechte von Verbrauchern wurden gerade in dieser Hinsicht gestärkt. Die derzeit gültige EU-Warenkaufrichtlinie sieht nicht nur längere Rücksendefristen für fehlerhafte Produkte vor, sondern auch die Mangelbehebung durch den Verkäufer. Dies beinhaltet die Option der Vor-Ort-Reparatur bei sperrigen Gegenständen.
Weiterlesen: https://www.nak-sbw.de/db/7975859/Startseite/Reparatur-Sperrige-Waren-nicht-unbedingt-zurueck-schicken
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