Eine Freistellung von der Arbeit ist in Form der Pflegezeit oder Familienpflegezeit möglich. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld sind weitere gesetzliche Möglichkeiten für Pflegende und Gepflegte.
Weiterlesen: https://www.nak-sbw.de/db/7974610/Themenreihe-Pflege/Vereinbarkeit-von-Pflege-und-Beruf-Pflege-Teil-5
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk