Pflegebedürftige, die von Privatpersonen zu Hause betreut werden, unterstützt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Pflegegeld. Das können sie als Entgelt an Pflegende weitergeben. Auf Wunsch zahlt die Kasse auch direkt an eine Pflegeperson. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad in den Stufen 2 bis 5. Personen mit Pflegegrad 1 bekommen zwar kein Pflegegeld, jedoch andere Leistungen.
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