Wahlleistungen sind „Wunschleistungen“, die im Rahmen einer Krankenhausbehandlung bzw. -aufenthaltes gewählt werden können. Vergleichbar ist dieser mit den so genannten GeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistung) beim niedergelassenen Arzt, die selbst bezahlt werden müssen. So ist es auch mit den Wahlleistungen im Krankenhaus.
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