Recklinghausen-Suderwich. Zunächst müssen wir den Begriff der Wahlleistung genauer betrachten. Wahlleistungen sind „Wunschleistungen“, die Ihr im Rahmen einer Krankenhausbehandlung bzw. eines Krankenhausaufenthaltes wählen könnt. Vergleichbar ist dieser mit den sogenannten GeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistung) beim niedergelassenen Arzt, die Ihr selbst bezahlen müsst. So ist es auch mit den Wahlleistungen im Krankenhaus.
Das Wichtigste in Kürze
Welche Wahlleistungen gibt es im Krankenhaus?
Grundsätzlich müssen Krankenhäuser Ihrer Verpflichtung nachkommen, Patient*innen eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung zu bieten. Wie auch niedergelassene Ärzte können Krankenhäuser Selbstzahlerleistungen die so genannten Wahlleistungen anbieten. Diese über das grundsätzliche Angebot hinaus gehenden Leistungen gliedern sich in drei Kategorien: Unterkunft; ärztliche Wahlleistung und medizinische Wahlleistung.
Zu den Wahlleistungen der Unterkunft gehört klassisch die Wahl eines Zweibett- oder Einzel-Zimmerd. Seit einiger Zeit bieten Krankenhäuser sogar komplette Wahlleistungsstationen an. Auf diesen Stationen werden die Wahlleistungen der Unterkunft deutlich ausgeweitet und ihr könnt dort verschiedene Services wie. einen Wäscheservice in Anspruch nehmen.
Bei den ärztlichen Wahlleistungen ist die wohl bekannteste Form die Chefarztbehandlung. Wie das Wort schon aussagt, werdet ihr bei dieser Wahl vom Chefarzt der Abteilung behandelt.
Medizinische Wahlleistungen sind ähnlich wie bei den IGeL-Leistungen des Facharztes. Wie beim Facharzt, werden euch bestimmte Therapieangebote (welche über den medizinisch notwendigen Standard hinausgehen und nicht durch die gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden können) angeboten.
Beachtet bitte, dass ihr nicht dazu gezwungen werden dürft, mehrere Wahlleistungen zu kombinieren. Solche Vereinbarungen sind unwirksam. Des Weiteren solltet ihr die Vereinbarung in Schriftform treffen. Nach eurem Aufenthalt im Krankenhaus erhaltet ihr eine Rechnung über die Wahlleistungen, die in Anspruch genommen wurden.
In der kommenden Woche setzten wir die kleine Serie fort und informieren euch über die Kosten von Wahlleistungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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