Recklinghausen-Suderwich. Das neuapostolische Sozial- und Bildungswerk (SBW) hat sich eine neue Satzung gegeben. Anlass dazu waren die Abstimmungen bei der Jahreshauptversammlung im vergangenen Jahr sowie die Zusammenführung der beiden Gebietskirchen NRW und HRS zur Gebietskirche Westdeutschland Anfang 2019.
"Nun ist die Eintragung ins Vereinsregister vollzogen worden", sagt Klaus Bühmann aus der SBW-Zentrale in Suderwich. "Der Vorgang war recht zeitaufwändig und musste seinen gewohnten Gang über den Notar und das Amtsgericht nehmen. Dort wurde die Satzung dann sorgfältig geprüft." Damit erlangen nun die von der Jahreshauptversammlung im Mai 2018 eingeforderten Änderungen ihre Rechtswirksamkeit . Es sei nun Wunsch des Vereinsvorstand, dass alle Mitglieder des SBW auf diesem Wege davon Kenntnis haben. Die neue Satzung ersetzt die alte Fassung auf der Homepage des SBW unter dem Punkt "Unser Verein / Vereinsorgane und Satzung".
Eine Änderung wird es beispielsweise beim Punkt Beirat geben. Der Verein beruft zur Beratung und Unterstützung sowie zur Kontrolle der Geschäftstätigkeit diesen Beirat ein. Er setzt sich zusammen aus dem alktuellen NAK-Kirchenpräsidenten der Gebietskirche Westdeutschland (derzeit Bezirksapostel Rainer Storck), der gleichzeitig auch den Vorsitz des Beirats inne hat, sowie fünf weiteren Beiräten. Zwei Beiratsmitglieder beruft der Kirchenpräsident, drei der aktuelle Vorstand des Vereins. Die Berufung der Beiräte erfolgt für die Dauer von fünf Jahren, eine einmalige Wiederberufung ist möglich.
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