Recklinghausen-Suderwich. Du bist wegen Krankheit oder Verletzung dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr imstande, voll zu arbeiten? Dann wäre die Alternative zu Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsleistung für Arbeitsuchende die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Zuständig für deinen Antrag ist die „Deutsche Rentenversicherung“ (DeutscheRente).
(1) Voraussetzung für die Bewilligung einer EM-Rente
(a) Du musst mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein.
Das heißt: du musst auf deinem „Versicherungskonto“ bei der DeutscheRente im Laufe der Zeit Beiträge in mindestens 60 Kalendermonaten angesammelt haben. Jeder Monat zählt – auch wenn in einem nur Beiträge für 1 Tage verbucht wurden. Angerechnet werden neben der Arbeitsphase auch die Zeiten von Mütterrente, Pflege von Angehörigen, Kranken- und Arbeitslosengeldbezug, übernommene Zeiten aus Scheidung und freiwilliger Beitragszahlung.
Reine Schul-, Fachhochschul- oder Hochschulzeiten sowie Zeiten des Bezugs von Bürgergeld (neu: Grundsicherungsleistung für Arbeitsuchende) bzw. Arbeitslosengeld II zählen nicht.
(b) Viel gravierender ist diese weitere Bedingung:
In den vergangenen 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit verbucht sein.
(c) Ausnahmen:
Bei Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen oder bei Eintritt einer Erwerbsminderung kurz nach Ausbildung/Studium gelten geringere Anforderungen.
(d) Bei der medizinischen Voraussetzung entscheidet nicht die Diagnose deiner geminderten Leistungsfähigkeit, sondern dein verbliebenes Restleistungsvermögen im Verhältnis zum allgemeinen Arbeitsmarkt.
Eine „volle Erwerbsminderung“ liegt vor, wenn du unter den „üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes“ täglich weniger als 3 Stunden arbeiten kannst.
Eine „teilweise Erwerbsminderung“ ist gegeben, wenn du 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten könntest.
Bei der Bemessung ist nicht entscheidend, welchen Beruf du erlernt oder bislang ausgeübt hast. Berücksichtigt werden auch andere, leichter zu bewältigende Arbeiten, in die man umgeschult werden könnte.
Wer täglich 6 Stunden oder mehr arbeiten kann (egal in welchem Beruf), hat grundsätzlich keinen Anspruch auf EM-Rente.
(e) Sonderfall „Berufsunfähigkeit“:
Wenn du vor dem 2. Januar 1961 geboren bist, gilt evtl. die „Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit“, nämlich dann wenn du deinen bisherigen „Qualifikationsberuf“ nicht mehr ausüben kannst.
(f) Vor einer Entscheidung über Leistung einer EM-Rente prüft die DeutscheRente, ob deine Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederhergestellt oder verbessert werden kann.
(2) Zahlung und Befristung
Eine „volle EM-Rente“ soll den Ausfall deines bisherigen Einkommens ersetzen. Die „teilweise EM-Rente ergänzt dein Einkommen, das durch eine mögliche Teilzeittätigkeit erzielt werden kann. Sie beträgt meist die Hälfte der vollen EM-Rente.
Und dann gibt es noch die „Arbeitsmarktrente“. Die wird dir bewilligt, wenn du nach medizinischem Befund noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten könntest (= teilweise EM), aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz findest und der Arbeitsmarkt als „verschlossen“ gilt, d.h., wenn du keine reale Chance mehr hast, einen Platz auf dem freien Arbeitsmarkt zu erhalten. In diesem Fall würdest du die „volle EM-Rente“ erhalten.
EM-Renten werden in der Regel auf maximal 3 Jahre befristet gezahlt. Eine Verlängerung musst du rechtzeitig (ca. 4 bis 6 Monate vor Ablauf) beantragen.
Unbefristet wird eine EM-Rente erst dann, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann, oder wenn die Gesamtdauer von Befristungen 9 Jahre erreicht hat.
(3) Rentenhöhe
Der Berechnung liegen die bis zum Eintritt der EM gesammelten „Entgeltpunkte“ zugrunde. (1,0 Entgeltpunkt wird dir auf deinem „Rentenkonto“ gutgeschrieben, wenn du in einem Jahr genau so viel brutto verdient hast, wie das Durchschnittsentgelt aller Versicherter in dem Jahr. Hast du unter Durchschnitt verdient, wird dir ein geminderter Punkt gutgebracht. Beispiel: Du hast 75 % des Durchschnitts erarbeitet, dann bekommst zu 0,75 Entgeltpunkt gutgeschrieben.)
Menschen, die in jungen oder mittleren Jahren erwerbsgemindert werden, profitieren von einer „Zurechnungszeit“: Für sie wird ihr bisheriges Durchschnittseinkommen bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze hochgerechnet.
Für deine spätere Altersrente gilt allerdings lebenslang ein Abschlag von max. 10,8 %, wenn du vorzeitig eine EM-Rente beziehst.
Als Erwerbsminderungsrentner darfst du prinzipiell hinzuverdienen, ohne dass der Anspruch auf EM-Rente entfällt. Dabei darf deine Arbeitszeit die medizinischen Leistungsgrenze nicht überschreiten.
Beim Bezug voller EM-Rente gilt eine Hinzuverdienstgrenze von z. Zt. ca. 20.000 € pro Jahr. Bei der Teil-EM-Rente wird diese Grenze individuell berechnet auf Basis des höchsten Einkommens der letzten 15 Jahre. Vor Aufnahme einer Beschäftigung solltest du das in beiden Fällen mit der DeutscheRente abklären.
Du hast rechtzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen? Evtl. in Verbindung mit einer Lebensversicherung! Dann kannst du vielleicht auch Leistungen aus diesem Vertrag geltend machen. Und die werden auf die EM-Rente nicht angerechnet!
(4) Antragstellung
Zuständig ist die DeutscheRente. Dort kannst du deinen Antrag online, per Post oder über die örtliche Beratungsstelle einreichen. Zur Vorbereitung musst du Unterlagen sammeln, die deinen Antrag untermauern: Ärztliche Befunde, Klinikberichte, Gutachten, Reha-Entlassungsberichte sowie Aufstellungen über Behandlungen und Medikamente.
Die DeutscheRente lässt sich ggf. von deinen Ärzten Berichte geben oder veranlasst Gutachten durch eigene Vertrauensärzte.
Bei Erstanträgen kommt es leider bei bis zu 50 % der Fälle zu einer Ablehnung. Du solltest innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen.
Hilft auch das nicht, steht dir der Weg zum Sozialgericht offen. Einen Anwalt brauchst du dazu nicht. Das Verfahren selbst ist für dich gerichtskostenfrei. Wenn du dich durch einen Anwalt vertreten lässt, liegen die Kosten zwischen 700 und 1.000 €.
Bist du Mitglied bei einem Sozialverband, dann berechnet man dir für deine Vertretung zwischen 100 und 250 €. Eine Rechtsschutzversicherung (abgeschlossen vor Eintritt der EM!) deckt die Anwaltskosten. Bei Bedürftigkeit kann das Gericht dir Prozesskostenhilfe gewähren.
Führst du einen von dir gewünschten Gutachter in den Prozess ein, können dir Kosten bis zu 3.000 € entstehen. Auch da deckt evtl. eine Rechtsschutzversicherung.
Wenn du den Prozess gegen die DeutscheRente gewinnst, muss die deine Kosten tragen.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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