Recklinghausen-Suderwich. Die Verbraucherzentrale hat durch Klage für einen betroffenen Kunden Klarheit geschaffen: Dessen Ansprechpartner bei einem Mangel in der erworbenen Ware ist der Verkäufer.
Der Kunde hatte Ärger mit seinem gut ein Jahr zuvor im Onlineshop von MediaMarkt gekauften Kühl-Gefrier-Gerät. Ein Alarmton warnte bei zu lang geöffneter Tür vor einer drohenden Temperaturerhöhung, hörte aber auch bei geschlossener Tür nicht wieder auf und ließ sich nicht mehr abschalten. Daraufhin machte der Käufer seine Gewährleistungsrechte geltend.
Der MediaMarkt Kundenservice antwortete per eMail: „Für Großgeräte bietet der Hersteller einen Vor-Ort-Reparaturservice mit autorisiertem Fachpersonal an. Um Ihre Garantie-/ Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller. Die Kontaktdaten finden Sie im Handbuch Ihres Gerätes.“
Der Kunde wandte sich an die Verbraucherzentrale und bat um Unterstützung. Sie kann als Verband zwar nicht auf Durchsetzung des hier spezifischen Gewährleistungsanspruchs klagen, jedoch wegen der offenbar grundsätzlich inhaltlich nicht haltbaren Ablehnung. Der Verband monierte, dass MediaMarkt den falschen Eindruck erweckt hatte, für Gewährleistungsansprüche nicht der korrekte Ansprechpartner zu sein.
Urteil des Gerichts
Das Landgericht Ingolstadt urteilte daraufhin am 24.07.2026 (Az. 1 HK O 1352/25): Es sei dem Betreiber des MediaMarkt-Onlineshops nicht erlaubt, Kund:innen an den Hersteller zu verweisen, wenn diese ihre Gewährleistungsrechte wegen eines Produktmangels geltend machen.
„Die Rechtslage ist eindeutig: Für Produktmängel haftet der Verkäufer als Vertragspartner des Käufers“, sagt Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband. “Händler dürfen sich nicht um diese Verpflichtung drücken, indem sie reklamierenden Kunden mitteilen, sie müssten sich wegen der Mängel an den Hersteller wenden. Das Gericht hat klargestellt, dass dies eine Irreführung darstellt und rechtswidrig ist.“
Ganz grundsätzlich zur Frage der Gewährleistung / Garantie:
(Quelle https://t1p.de/eeuga)
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