Recklinghausen-Suderwich. Sozialleistungen dienen der finanziellen Absicherung von Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen. Sie sollen soziale Risiken mildern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Geboten werden Dienst-, Sach- und Geldleistungen.
Der Zugang zu solchen Leistungen wird leider erschwert, weil unterschiedliche Behörden und Träger zuständig sind. Die gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB) sind umfangreich und für Laien nicht leicht erfassbar. Einen Antrag zu stellen kann – auch wegen des Umfangs notwendiger Nachweise – herausfordernd sein.
Geregelt werden unter anderem Arbeitsförderung, Krankenversicherung, Renten- und Pflegeversicherung, Familienleistungen, Wohngeld, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe, Rehabilitation und Teilhabe.
Mit mehreren Beiträgen möchten wir ein wenig Licht in den Sozialhilfe-Dschungel bringen. Soweit unsere Leserinnen und Leser spezielle Fragen haben, kann das SBW Beratung durch Fachleute aus unserem Netzwerk bieten.
(1) Grundsätzliches
Welche Sozialleistung jemand erhalten kann, hängt insbesondere von der persönlichen Lebenssituation ab. Einkommen und Vermögen, Alter, Erwerbsfähigkeit, Beschäftigungs- und Versicherungszeiten, Familienstand, Zahl und Alter der Kinder, Wohnsituation oder eine Behinderung können entscheidend sein, welche Bestimmungen anzuwenden und welche Leistungen möglich sind.
Allerdings: Sozialhilfe kommt grundsätzlich erst in Frage, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und nicht durch vorrangige Leistungen sichergestellt werden kann.
Mehrere Leistungen können parallel gewährt werden – wenn auch nicht automatisch in voller Höhe. Andere Einkünfte oder Sozialleistungen werden berücksichtigt und können angerechnet werden. Beispiel Wohngeld: hier greifen Ausschlüsse, wenn eine andere Leistung die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.
(2) Formen der Sozialleistungen
Zahl und Form der Sozialleistungen sind wesentlich größer ist als eine einfache Liste von monatlichen staatlichen Zahlungen:
a) Geldleistungen: z.B Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, Renten, bestimmte Grundsicherungsleistungen.
b) Sachleistungen: z.B. medizinische Behandlung, Medikamente , Hilfsmittel.
c) Dienstleistungen: z.B. Beratung, Vermittlung, Betreuung, persönliche Unterstützung.
(3) Welche Leistung kommt infrage?
Das hängt von deiner persönlichen Situation ab:
a) Arbeitslos oder Einkommen reicht nicht zum Leben?
b) Geringes Einkommen, aber grundsätzlich selbst für den Lebensunterhalt verantwortlich?
c) Kinder im Haushalt
d) Geburt eines Kindes
e) Krankheit oder längere Arbeitsunfähigkeit
f) Pflegebedürftigkeit?
g) Rentenalter oder dauerhafte volle Erwerbsminderung
h) Behinderung oder drohende Behinderung
i) Ausbildung oder Studium?
(4) Zuständigkeit
Zuständig sind zahlreiche Behörden / Institutionen, zum Beispiel:
Welche Stelle tatsächlich zuständig ist, hängt von der konkreten Leistung und deiner persönlichen Situation ab.
(5) Fazit
Das deutsche Sozialleistungssystem besteht aus vielen verbundenen Sicherungssystemen. Es reicht von der gesetzlichen Sozialversicherung über Familien- und Wohnleistungen bis zur Grundsicherung und Sozialhilfe.
In weiteren folgenden Beiträgen besprechen wir die wesentlichen Sozialleistungen. Eine vollständige Aufzählung sämtlicher einzelner Sozialleistungen ist in diesem Format nicht möglich. Neben den wichtigsten Leistungsarten regelt das SBW zahlreiche Unterleistungen, Sonderregelungen und individuelle Unterstützungsangebote.
Für die konkrete Frage, ob ein Anspruch besteht, sind immer die persönlichen Voraussetzungen und die aktuell geltenden Regelungen entscheidend. Insbesondere bei Grundsicherung, Wohngeld, Familienleistungen und Sozialhilfe können Einkommen, Vermögen, Haushaltszusammensetzung und andere vorrangige Ansprüche eine erhebliche Rolle spielen.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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