Recklinghausen-Suderwich. Weniger Gelenkschmerzen, gestärktes Immunsystem, besseres Gedächtnis: Solche Gesundheitsversprechen gibt es viele im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel. Doch welche Aussagen sind eigentlich zulässig und welche nicht? Die Verbraucherzentrale informiert.
Das Wichtigste in Kürze
Nahrungsergänzungsmittel: das ist erlaubt
Nahrungsergänzungsmittel sind nur eine mögliche Ergänzung zur Ernährung. Sie werden dem Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit lediglich gemeldet und unterliegen keiner Zulassungspflicht oder Prüfung.
Für die Sicherheit ist der Hersteller zuständig. Das heißt, er muss über Risiken wie Allergene informieren, nicht aber über Gegenanzeigen oder Wechselwirkungen mit Medikamenten. Eine Höchstmenge für Mikronährstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe gibt es nicht, nur Empfehlungen.
Erlaubt sind gesundheitsbezogene Aussagen. Diese müssen sich aber auf normale Körperfunktionen beziehen und nicht auf bestimmte Krankheiten.
Welche gesundheits- und nährstoffbezogenen Angaben genau zulässig sind, hat die EU festgelegt. Alle zugelassenen gesundheitbezogenen Angaben auf Lebensmitteln dürfen nur verwendet werden, wenn das Lebensmittel / Nahrungsergänzungsmittel die dafür notwendigen Inhaltsstoffe in der vorgeschriebenen Mindestmenge enthält.
Krankheitsbezogene Angaben
Nicht zulässig sind auch:
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