Recklinghausen-Suderwich. Bei deinem Urlaub im Ausland bist du nicht in jedem Land automatisch krankenversichert. Es kann daher sehr sinnvoll sein, eine private Auslandsreisekrankenversicherung (AuslRKV) abzuschließen. Die Kosten sind niedrig. Die Risiken bei fehlender AuslRKV dagegen hoch.
(1) Die Europäische Krankenversicherungskarte
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) kannst du als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) europaweit medizinische Leistungen erhalten. Die Karte gilt in allen Ländern der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Das erkennst du z.B. am EU-Emblem (mit dem Zusatz DE für Deutschland) auf der Rückseite der Karte. Der früher notwendige Auslandskrankenschein ist entfallen.
Wenn du deine EHIC verloren oder Zuhause vergessen hast – kein Problem. Auf Anforderung erhältst du eine „Provisorische Ersatzbescheinigung“ (PEB) von deiner Krankenkasse. Die kann auch schnell per Fax oder eMail zugesandt werden.
Die EHIC gilt nur für unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (zum Beispiel Knochenbruch, Zahnerkrankung, Virusinfektion und ähnliche Notfälle) oder für die laufende Versorgung bei chronischen Krankheiten (z.B. Diabetes). Anders, wenn die Krankheit eine besondere medizinische Überwachung notwendig macht und den Einsatz besonderer Techniken oder Geräte erfordert (zum Beispiel bei Dialysebehandlungen). Da solltest du die Kostendeckung vor der Reiseplanung mit der Krankenkasse abstimmen.
Das gilt auch, wenn du dich bewusst für eine Behandlung im Ausland entscheidest – z.B. wegen niedrigerer Kosten für Zahnersatz oder Anfertigung von Prothesen.
(2) Teuer trotz EHIC!
Selbst in den Ländern, die die EHIC akzeptieren, kannst du ganz oder teilweise auf den Behandlungskosten sitzenbleiben. Der Arzt oder das Krankenhaus selbst müssen die EHIC nicht akzeptieren. Dann bleibt dir nur die Versorgung als Privatpatient. Und das kann teuer werden. In dem Fall musst du jede Behandlung sofort bezahlen. Bei einem Klinikaufenthalt fallen schnell mehrere tausend Euro an. Manch ein Türkei-Urlauber hat da schon üble Erfahrungen gemacht.
Wenn ein Rücktransport aus dem Urlaubsland nach Hause nötig wird, sind die Kosten nicht über die EHIC abgedeckt. Da hilft eine private AuslRKV – nach Meinung des Autors unverzichtbar und nicht einmal teuer.
(3) Besondere Bedingungen
In den meisten Fällen genügt ein einfacher Jahresvertrag, schon für 10 € pro Person zu haben. Der Schutz gilt für jede Auslandsreise, die du in einem Jahr antrittst, also auch mehrfach. Jedoch darf die einzelne Reise eine bestimmte Zeitdauer nicht überschreiten. Üblich sind sechs oder acht Wochen.
Bei Langzeitreisen brauchst du einen speziellen Vertrag. Und der ist deutlich teurer. Wird z.B. erforderlich, wenn eines deiner Kinder für ein Jahr ins Ausland geht. Oder wenn du einige Monate in Portugal oder Spanien überwintern möchtest.
Für Familien bieten einige Versicherungsgesellschaften Verträge ab etwa 23 €. Hier solltest du klären, bis zu welchem Alter deine Kinder includiert sind. Auf jeden Fall sollten deine Kinder bis zum 12. Lebensjahr eingeschlossen sein. Dann kannst du ein Kind beim Krankenhausaufenthalt begleiten – sinnvoll wegen möglicher Sprachbarrieren.
Wer im höheren Alter eine AuslRKV abschließt, muss mehr zahlen. Z.B. der Abschluss mit 70 Jahren kostet jährlich mehr als 40 €. Für Seniorinnen und Senioren ist die Absicherung wegen erhöhten Krankheitsrisikos besonders wichtig. Ein Vergleich (z.B. über einschlägige Portale wie check.24 und verivox) lohnt. Ein Vertragsschluss ist problemlos online über das Portal möglich. Angebote mit Selbstbeteiligung solltest du von vorneherein ausschließen. Achte darauf, dass beim Vertragsschluss keine Gesundheitsfragen gestellt werden, die ggf. die Leistungen einschränken könnten.
(4) Tücken in den Verträgen
Nicht nur der Preis zählt – auch die gebotenen Leistungen!
Du bist von einer chronische Krankheit geplagt? Manche Policen decken die Behandlungskosten nicht ab. Andere nur dann, wenn du in diesem Fall zuletzt vor mehr als 6 Monaten behandelt werden musstest. Manche verweigern die Kostenübernahme, wenn deine Erkrankung nach ärztlichem Befund schon vor Reiseantritt ermittelt wurde. Findest du keine AuslRKV, die dieses Risiko übernimmt, kläre mit deiner Krankenkasse, ob du ausnahmsweise von dort eine Deckungszusage bekommst, egal in welches Land du reist.
Bei einigen Policen sind Unfall-Behandlungskosten ausgeschlossen, die bei Wettkämpfen oder beim Vereinssport entstehen. Für besonders teure Behandlungen solltest du dir von deiner Versicherung die Übernahme der Kosten zusichern lassen. Kannst du per eMail klären. Telefonisch ist zu unsicher. Zu bedenken bei einer Vorleistungsklausel: Da sind nur Restkosten gedeckt, die deine gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Du musst dann später zweimal abrechnen.
(5) Länger krank im Urlaub als für möglich gehalten
Du hast eine Police, die nur eine Behandlung im Ausland abdeckt, die nicht länger als sechs Wochen andauert? Und dann verlängert sich dein Aufenthalt im Nairobi-Krankenhaus auf zehn Wochen? Kläre mit deiner Versicherung, ob sie die Krankenhauskosten auch solange deckt, bis du wieder reisefähig bist. Achte bei der Auswahl der Police darauf, das auch nachträgliche Leistungen bezahlt werden oder dass diese nicht befristet sind.
(6) Rücktransport
Das ist der wichtigste Teil deiner Absicherung! Einen Krankenrücktransport darf die GKV nicht bezahlen. Einsatz von Helikopter oder Such- und Rettungstrupps in unwegsamem Gelände können schnell einige tausend Euro kosten. Zu empfehlen ist ein Schutz von mindestens 5.000 €.
Es sollten die Kosten schon für einen „medizinisch sinnvollen“ Rücktransport gedeckt sein – nicht erst bei einem medizinisch notwendigen. Die Bedingung "medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet" ist in vielen Fällen nicht gegeben. Dazu müssten im Ausland die Möglichkeiten angemessener medizinischer Versorgung so unzureichend sein, dass du dort nicht mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden kannst.
Zwar gilt eine Absicherung des Rücktransports weltweit, kann aber bei Erkrankung in solchen Staaten ausgeschlossen sein, gegen die durch EU oder USA Sanktionen verhängt wurden. Im Zweifelsfall vor Planung der Reise mit dem Versicherer klären!
(7) Du bist privat krankenversichert?
Dann kläre unbedingt, ob dein Versicherer auch Mehrkosten im Ausland und Aufwand für Rücktransport abdeckt. Notfalls musst du eine private AuslRKV zusätzlich abschließen.
(Quelle: Verbraucherberatung und Internet-Recherche)
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