Recklinghausen-Suderwich. Im zweiten Teil unseres Beitrags über die Herkunft von Lebensmitteln versuchen wir, der Kennzeichnung von Obst und Gemüse oder Honig auf die Spur zu kommen.
Obst:
Die Produzenten von Obst und Gemüse sowie der Handel muss dich über das Ursprungsland der Produkte informieren. Seit Anfang 2025 müssen ebenso Bananen, Nüsse und getrocknete Früchte gekennzeichnet werden. Das gilt nun auch für geschnittenes Obst und Gemüse wie z. B. Suppengemüse, Spargel, geschnittenes Obst in Bechern. Bei Konserven ist die Kennzeichnung nicht mehr Pflicht.
Honig:
Auf dem Honigglas musst du eine Kennzeichnung vorfinden mit Informationen zum Ursprungsland oder -ländern, in dem der Honig produziert wurde. Bei mehr als einem Ursprungsland kann z. B. stehen: „Mischung von Honig aus EU-Ländern“, „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“ oder auch „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. Hierbei kannst du nicht erkennen, aus welchem Land oder Ländern genau der Honig stammt. Die Herkunftsangabe ist also nicht sehr aussagekräftig.
Ausblick:
In der Zukunft müssen bei Honigmischungen alle Herkunftsländer, und auch der prozentuale Anteil des Honigs aus dem jeweiligen Land auf dem Etikett angegeben werden. Es wird jedoch noch dauern, bis diese neue EU-Richtlinie endlich umgesetzt wird.
(Quelle: Verbraucherzentrale)
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