Recklinghausen-Suderwich. Seit 2019 sind E-Scooter auch im deutschen Straßenverkehr erlaubt. Doch viele Modelle haben keine Straßenzulassung. Die Verbraucherzentralen erklären, was du beim Kauf beachten solltest und welche Regeln für die Tretroller mit Elektroantrieb gelten. Außerdem gibt es bald verschärfte Regelungen.
Das Wichtigste in Kürze:
Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen?
Nein. Auf E-Scootern ist das Tragen eines Helms, ebenso wie auf dem Fahrrad, freiwillig. Dennoch empfiehlt es sich im Straßenverkehr dringend, einen Helm zu tragen.
Muss ich meinen E-Scooter versichern?
Ja. du darfst öffentliche Straßen nur dann nutzen, wenn dein Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette hat und somit haftpflichtversichert ist. Das gilt für alle Elektroroller, die mindestens 6 Kilometer pro Stunde fahren können. Eine Versicherung ist allerdings nur möglich, wenn der E-Tretroller eine „Allgemeine Betriebserlaubnis“ besitzt. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten.
Alle Besitzer müssen solche E-Scooter versichern, um bei einem Unfall abgesichert zu sein. Du bekommst von der Versicherung eine Versicherungsplakette, die du am Tretroller anbringen musst. Damit kannst du dann unterwegs nachweisen, dass du eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Zudem musst du den Nachweis über die Versicherung mitführen, um ihn bei Kontrollen gegebenenfalls vorzuzeigen.
Die Versicherungsplakette ist für 12 Monate gültig, wird für je ein Jahr bezahlt und muss an der Rückseite des E-Scooters, möglichst unter der Schlussleuchte, angebracht werden.
Wichtig: Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Zudem haben die Plaketten immer eine spezielle Farbe für das Jahr. Für das Versicherungsjahr 2026/2027 ist die Plakette schwarz, für 2027/2028 blau und für das Jahr danach grün.
Die Verschärfungen kommen nicht aus dem Nichts. Die Zahl der E-Scooter-Unfälle ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Besonders häufig betroffen sind junge Fahrer:innen. Kollisionen mit Autos enden oft mit schweren Verletzungen.
Das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen wird an das für den Radverkehr angeglichen – und dadurch für den Regelfall von 15 Euro auf 25 Euro erhöht. Ebenfalls erhöht werden soll das Verwarnungsgeld für das Fahren mit mehreren Personen von 5 Euro auf 25 Euro.
Die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge werden an neue sicherheitstechnische Erkenntnisse angepasst. So müssen beispielsweise neu zugelassene E-Scooter ab 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet werden. Das soll zu mehr Verkehrssicherheit beitragen. Auch höhere Sicherheitsanforderungen an die Batterien und eine Erweiterung der fahrdynamischen Prüfungen sind vorgesehen.
(Quelle: diverse Verbraucherzentrale sowie https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regeln-e-scooter-verschaerft-2388042)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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