Recklinghausen-Suderwich. Mit diesem Beitrag setzt unser Autor Wolfgang Wegener das Thema vom 15. April in unserer Pflegeserie fort.
(5) Was hilft dir? Was benötigst du?
Vor dieser Entscheidung, vor einem Vertragsabschluss ist es immer angeraten, das Gespräch mit einer Pflegeberatung oder mit dem Pflegestützpunkt zu suchen. Die Beratung ist ebenso kostenfrei wie ein Erstgespräch mit einem Anbieter von Unterstützungsleistungen. Hilfreich kann es sein, wenn du eine Vertrauensperson zum Gespräch hinzuziehst.
Frage auch nach der Qualifikation der Fachkräfte. Bei jedem Anbieter muss eine Fachkraft mit dreijähriger Ausbildung in der Pflege oder Hauswirtschaft beschäftigt sein.
Kläre in diesem Erstgespräch die Leistungspreise und wie abgerechnet wird. Zahlst du zunächst selbst und rechnest dann mit der Pflegekasse ab? Oder bekommt der Anbieter eine Abtretungserklärung und lässt sich seine Leistung direkt von der Kasse bezahlen?
(6) Prüfung und Gestaltung des Leistungsvertrages
(7) Zur Einhaltung des Leistungsvertrages
(8) Abrechnung
Leider ist es in manchen Fällen in der Vergangenheit zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Nächste Woche schreibt der Autor zum Thema „Wie Betrüger deinen Entlastungsbetrag plündern.“
(Quellen: Verbraucherzentrale https://t1p.de/fiqfq und Seiten div. Landesministerien)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.