Recklinghausen-Suderwich. Für viel Verbraucher:Innen ist die Herkunft der Lebensmittel wichtig. Oft ist diese auf der Verpackung oder auf Schildern im Regal angegeben. Aber manchmal fehlt diese Angabe oder ist nicht eindeutig erkennbar. Wir zeigen dir auf, welche Angaben bei den unterschiedlichen Lebensmitteln vorgeschrieben sind.
Fleisch:
Bei verpacktem Fleisch soll es eine Information über die Herkunft auf dem Etikett geben, das gilt für Rind, Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege. Jedoch hat diese Herkunftskennzeichnung Lücken. Die Info ist nur Pflicht, wenn es sich um unverarbeitetes Fleisch und Hackfleisch handelt. Kommen weitere Zutaten ins Spiel, entfällt die Informationspflicht.
Bei nicht verpacktem Fleisch, z. B. in Bedientheken, ist die Herkunftsangabe seit dem 1. Februar 2024 verpflichtend für unverpacktes Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege. Für unverpacktes Rindfleisch gab es diese Pflicht schon vorher. Die Vorschrift gilt für Supermärkte, Metzgereien, Hofläden und Wochenmärkte. Bei Schweinefleisch muss das Geburtsland nicht genannt werden. Bei Hackfleisch reicht die Angabe, wenn bei weniger als 50 Prozent Rindfleisch, die Information ob die Tiere in oder außerhalb der EU aufgewachsen und geschlachtet wurden.
Fisch:
Bei Fisch, Krebs- und Weichtieren, egal ob frisch, bearbeitet, gefroren, gesalzen oder geräuchert muss das Fanggebiet angegeben werden. Dabei finden sich Angaben wie „gefangen“ (gefolgt vom Fanggebiet), „aus Binnenfischerei“ (gefolgt von Landesangabe des Herkunftslandes des Fisches). „Aus Aquakultur“ oder „gezüchtet“ (gefolgt von Landesangabe der letzten Entwicklungsphase des Fisches). Findet die Aquakultur in mehreren Mitgliedstaaten oder Drittländern statt, können verschiedene Staaten angegeben werden. Die Angabe des Fanggebietes ist sehr grob gefasst. Bei allen Fisch-Herkunftsangaben kannst du nur zwischen 12 Fanggebieten unterscheiden, den sogenannten „FAO-Gebieten“. Dadurch ist eine präzise Zuordnung nicht immer möglich. Ein Beispiel wäre: Fanggebiet Nordostatlantik (FAO-Gebiet Nr. 27).
Der Hersteller darf freiwillig präzisere Angaben dazu machen, beispielsweise ob der Fisch im Nordostatlantik, in der Nordsee oder in der Biscaya gefangen wurde. Als Käufer hast du darauf keinen Anspruch. Bei verarbeiteten Erzeugnissen, wie z. B. panierte oder marinierte Produkte oder Fischsalat, besteht keine Kennzeichungspflicht. Während z. B. bei gefrorenem Seelachs „natur“ angegeben werden muss und aus welchem Fanggebiet er stammt, erhältst du bei paniertem Seelachsfilet keine Informationen.
Eier:
In allen EU-Ländern ist eine einheitliche Kennzeichnung für Eier vorgeschrieben und zwar zur Herkunft, Haltung und Frische. Ein gestempelter Zifferncode auf der Eierschale gibt an woher die Eier kommen. Ist die erste Zahl eine O bedeutet dies: Herkunft aus ökologischer Erzeugung. Die erste Zahl als 1 steht für Freilandhaltung, eine 2 Bodenhaltung und eine 3 Käfighaltung. Als Nächstes steht das Länderkürzel im Code. DE steht für Deutschland oder NL für Niederlande. Der folgende siebenstellige Zahlencode ermöglicht die Rückverfolgung vom Verkauf bis zum Stall. Auf deutschen Eiern gilt das für das jeweilige Bundesland sowie die Betriebs- und Stallnummer.
Hinweis: Der Erzeugercode steht immer auf dem Ei. Auf der Verpackung steht ein ähnlicher Code. Dieser beinhaltet aber nur die Stelle, an der die Eier abgepackt wurden und nicht wo die Eier gelegt wurden. Es gibt Fälle, wo Eier in den Niederlanden gelegt wurden und erst in Deutschland abgepackt werden.
(Quelle: Verbraucherzentrale)
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