Recklinghausen-Suderwich. Erneut wurde 2025 im Urin von Kindern und Jugendlichen ein seit 2019 in Kosmetik verbotener Weichmacher nachgewiesen, der unfruchtbar machen kann. Als eine wichtige Quelle wurden Sonnenschutzmittel mit einem bestimmten UV-Filter identifiziert. Dieser kann mit dem Weichmacher verunreinigt sein, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit.
Welche gesundheitlichen Wirkungen kann der Weichmacher DnHexP haben?
MnHexP ist eine Substanz, die seit 2020 in der EU wegen ihrer fortpflanzungsgefährdenden Wirkung nicht mehr verwendet werden darf. MnHexP kann, wie viele andere Phthalat-Weichmacher auch,
zu Fehlbildungen der Geschlechtsorgane führen oder
sogar unfruchtbar machen und
das Risiko für Diabetes, Bluthochdruck und Fettleibigkeit erhöhen.
Welche Quellen können zu einer Belastung mit Phthalat-Weichmachern führen?
Sowohl das Umweltbundesamt als auch das LANUV sehen einen Zusammenhang zwischen der gemessenen Belastung und der Verwendung von kosmetischen Sonnenschutzmitteln.
MnHexP kann im Körper unter anderem aus dem Weichmacher DnHexP (Dihexylphthalat) entstehen. In Kosmetik ist der Einsatz dieses Weichmachers verboten. Dieser kann auch als Nebenprodukt bei der Herstellung des UV-Filters DHHB (Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate) auftreten.
Die Zahl der Sonnenschutzmittel mit diesem UV-Filter stieg in den letzten Jahren stark an, weil einige Hersteller den in Verruf geratenen UV-Filter Oxybenzon durch DHHB ersetzten. DHHB kann in Sonnenschutzmitteln, auch in solchen für Babys und Kinder, in Gesichtscremes, Anti-Aging-Kosmetik und Parfüms enthalten sein
Hausstaub, Spielzeug aus PVC, Kinderkleidung aus Asien: Das Bundesinstitut für Risikobewertung ermittelt weitere mögliche Quellen wie
Hausstaub
Spielzeug aus PVC
Kinderkleidung aus asiatischen Ländern für Vorschulkinder
Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen: Laut der Datenbank des Food Packaging Forums wurde DnHxP vor allem außerhalb der EU manchmal in Materialien mit Lebensmittelkontakt nachgewiesen, wie zum Beispiel in Verpackungsartikeln aus Polymilchsäure (PLA), in Klebeetiketten für Obst und Gemüse, in PET-Flaschen und Lebensmittelbehältern aus Polypropylen, Polystyrol und Papier.
Was kann ich als Verbraucher:in tun, um mich vor einer möglichen Belastung durch Weichmacher zu schützen?
Mit diesen Maßnahmen können Sie eine Belastung mit MnHexP oder anderen Phthalat-Weichmachern reduzieren:
1. Sonnenschutz
Die Verbraucherzentralen raten, sich selbst und seine Kinder vor intensiver Sonnenstrahlung zu schützen. Das erreichst du besser durch geeignete Kleidung als durch kosmetische Sonnenschutzmittel. Nur unbedeckte Hautflächen solltest dann noch mit Sonnencreme schützen.
Wenn du vorsorglich auf Sonnenschutzmittel mit DHHB verzichten möchtest, achte darauf, dass "Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate" in der Inhaltsstoffliste nicht genannt wird. Auf der Packung müssen unter "Ingredients" alle Inhaltsstoffe aufgelistet werden. In den Test-Tabellen der Stiftung Warentest erkennst du DHHB-haltige Sonnencremes an einem "j" in der Zeile "Sonnenschutzfilter".
In zertifizierter Naturkosmetik sind organisch-chemische UV-Filter wie DHHB verboten. Welche davon einen guten UV-Schutz bieten, zeigen die Untersuchungen der Stiftung Warentest.
2. Weiche Kunststoffe auf PVC
Vermeide außerdem den Kunststoff Weich-PVC. Besonders Billig-Produkte aus Asien enthalten häufiger in der EU verbotene Weichmacher. Auf Online-Plattformen werden solche Produkte oft direkt von Händlern aus China angeboten.
Weiches PVC wird zum Beispiel in Spielzeug sowie in Vinyltapeten und in elastischen PVC-Bodenbelägen verwendet.
Lasse Kinder nicht mit älterem Spielzeug aus weichem PVC spielen, da es noch bestimmte Phthalat-Weichmacher enthalten kann, die schon 2007 verboten wurden, weil sie das Hormonsystem stören können.
3. Unverarbeitete Lebensmittel
Kaufe möglichst unverarbeitete Lebensmittel und bereite diese selbst zu. Eine US-amerikanische Studie an 1.031 Schwangeren zeigte, dass ein hoher Verzehr von stark verarbeiteten Lebensmitteln und Fast-Food zu höheren Phthalat-Werten im Urin führte, wohin gegen ein hoher Verzehr gering verarbeiteter Lebensmittel zu niedrigeren Weichmacher-Werten führte. Die Weichmacher können bei der Verarbeitung oder durch die Verpackungen in die Lebensmittel gelangt sein.
Welche Sonnenschutzmittel sind mit Weichmachern belastet, welche nicht?
2025 veröffentlichten die chemischen Untersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen Untersuchungsergebnisse von 42 Sonnenschutzmitteln. Etwa drei Viertel der Sonnenschutzmittel enthielten den UV-Filter DHHB, sechs davon waren mit dem verbotenen Weichmacher verunreinigt.
Das Chemische Untersuchungsamt Karlsruhe untersuchte Sonnenschutzmittel von 2025. In 20 Prozent der 143 Proben konnte es DnHexP nachweisen. Damit ist die Zahl der belasteten Proben im Vergleich zu den Jahren 2024 und 2023 zurückgegangen. 2024 waren es 38 Prozent von 74 Proben. 2023 und in den Jahren davor waren 52,5 Prozent von 40 Proben. Auch der durchschnittliche Gehalt des Weichmachers war in den Proben von 2025 niedriger.
Leider teilten die Behörden nicht mit, welche Proben betroffen waren und welche nicht
Was sagen die gemessenen Werte von MnHexP über mögliche Gesundheitsrisiken aus?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichte im März 2024 eine Stellungnahme zu den im Urin gemessenen Werten und sieht "keinen Anlass für eine erhöhte Besorgnis". Das BfR leitete 2024 einen Richtwert ab: 63 Mikrogramm pro Liter Urin gelten als tolerierbare tägliche Aufnahmemenge. 2025 legte die Kommission Humanbiomonitoring einen Humanbiomonitoring-Wert I für MnHexP fest. Bis 60 Mikrogramm pro Liter Urin ist nach aktuellem Stand nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Menschen zu rechnen. Diese Werte wurden von einigen Kindern überschritten.
Die derzeit vorliegende Gesamtbelastung der Bevölkerung mit unterschiedlichen Phthalat-Weichmachern und anderen hormonsystemschädigenden Stoffen wurde weder bei der Bewertung durch das BfR noch bei der Einordnung anhand des neu abgeleiteten gesundheitlichen Beurteilungswerts berücksichtigt.
Wie stark sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit dem Weichmacher belastet?
Die KiSA-Studien NRW 2020/2021 und 2023/2024 zeigten, dass der Urin von Kindergartenkindern mit MnHexP (Monohexylphthalat), einem Abbauprodukt des Weichmachers, belastet waren. Zwei Proben überschritten den Humanbiomonitoringwert I, das heißt Gesundheitsschäden können in diesen Fällen nicht mehr ausgeschlossen werden.
Auch etwa ein Viertel der Erwachsene sind damit belastet, wie die Studie GerES VI 2023/2024 zeigte. In der Kinder- und Jugendstudie ALISE (Aligned Study for Environmental Health) wurden zwischen April und Juli 2025 Urinproben von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren untersucht. In 92 Prozent der Proben wurde MnHexP nachgewiesen. Auch hier überschritten zwei Proben den Humanbiomonitoringwert I.
Wie reagiert der Gesetzgeber?
Der wissenschaftliche Ausschuss "Verbrauchersicherheit" (SCCS) der EU 2025 stellte fest, dass Verunreinigungen von mehr als 0,1 Milligramm pro Kilogramm in Sonnencreme technisch vermeidbar sind. Ab 1. Januar 2027 dürfen daher laut Umweltbundesamt nur noch Sonnenschutzmittel mit einem Höchstgehalt von 1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm Sonnencreme in den Verkehr gebracht werden.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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