Recklinghausen-Suderwich. In drei Wochen brennen wieder die Osterfeuer. Ob du ein privates Feuerchen im eigenen Garten machen darfst, kommt auf deinen Wohnsitz an. Denn: Nicht jeder hat Lust auf das Getümmel mit Nachbarn oder Freunden.
Gerade auf dem Dorf hat das jährliche Osterfeuer eine lange Tradition. Und auch in diesem Jahr prasseln bald auf den Gemeindewiesen und Sportplätzen die hoch aufgetürmten Osterfeuer. Häufig ist das auch die Gelegenheit, die Weihnachtsbäume zu verbrennen, die zum Beispiel die Freiwilligen Feuerwehren in vielen Orten im Januar eingesammelt haben. Privat ist es hingegen schwieriger, legal ein Osterfeuer abzubrennen.
Mit Genehmigung
Das Abbrennen privater Osterfeuer unterliegt in den Bundesländern unterschiedlichen Bestimmungen und ist meist mit strengen Auflagen verbunden. Bundesweit gilt, dass Osterfeuer grundsätzlich von der Stadt oder Gemeinde genehmigt werden sollten. Meist ist dies sogar Pflicht.
Das gilt übrigens für alle größeren Feuer und nicht nur zu Ostern. In manchen Bundesländern gilt aber auch eine Ausnahme für Brauchtumsfeuer, und zwar auch bei privaten Veranstaltungen. Wichtig ist dann aber, dass du nicht nur unter dem Deckmantel des Osterfeuers kostengünstig Gartenabfälle beseitigen willst.
Gut zu wissen
Wohnst du in der Nähe eines Waldes? Dann musst du unbedingt die Waldbrandstufen beachten. Ab Stufe 3 darfst du nämlich aufgrund des möglichen Funkenflugs in der Nähe von Wäldern kein Feuer im eigenen Garten entzünden. Das gilt auch für Feuerschalen oder -körbe.
Was darf ins Osterfeuer?
Zumeist ist es strikt verboten, Gartenabfälle und Holzreste loszuwerden. Verbrennen darfst du nur Strauchschnitt und unbehandeltes Holz. Absolut tabu sind behandeltes oder lackiertes Holz, alte Reifen und andere Abfälle, wie z. B. Dachpappen. Meist gibt es auch besondere Auflagen, zum Beispiel was die Höhe und den Durchmesser der Holzstapel angeht.
‚
Mit Abstand sicher
Zu benachbarten Gebäuden, Bäumen und Sträuchern musst du mit deinem Feuer einen bestimmten Abstand wahren. Grundsätzlich solltest du ohnehin immer darauf achten, keine Personen oder Gebäude zu gefährden. In manchen Gemeinden ist das Abbrennen von Osterfeuern durch Privatpersonen auch ganz verboten.
Was gilt vor Ort?
Möchtest du dennoch auf einOsterfeuer nicht verzichten, solltest du dich bei der Gemeinde oder der Ortsfeuerwehr über die Voraussetzungen für eine Genehmigung informieren und bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eine solche Genehmigung einholen.
Informiere dich unbedingt auch über Brandschutzbestimmungen und kläre bei deiner Privathaftpflichtversicherung ab, ob eventuelle Schäden übernommen würden. Wäre dies nicht der Fall, kann aus dem gemütlichen Brauch schnell ein finanzielles Desaster werden.
Richtig teuer
Tatsächlich werden in der Osterzeit Kontrollen durchgeführt. Wirst du beim Abbrennen eines nicht genehmigten Osterfeuers ertappt, drohen empfindliche Bußgelder. Willst du trotzdem nicht auf ein kleines Osterfeuer verzichten, darfst du wie gewohnt eine Feuerschale in den Garten stellen. Diese darf aber nicht mehr als einen Meter Durchmesser haben.
(Quelle: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/osterfeuer-privat-oder-zusammen)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.