Recklinghausen-Suderwich. Mit diesem aktuellen Artikel werden die Artikel vom 12. und 19. Februar fortgesetzt und damit abgeschlossen. Es geht weiterhin um die Folgen für Verbraucher:innen.
(7) Wie kann ich die CO-2-Kosten senken?
Wie schon erwähnt: Reduzierung der Kohlendioxid-Emission durch Verbesserung der Wärmedämmung oder Umstieg auf Heizen mit erneuerbarer Energie. Die Sanierung von Wohngebäuden fördert die Bundesregierung mit Zuschüssen über Förderprogramme oder durch steuerliche Abschreibung. Um erfolgreich durch den Förder-Dschungel zu kommen, solltest du einen zertifizierten Energieberater einschalten.
Der Autor hat damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Sein Versuch, die richtigen Maßnahmen und die besten Förderungen mit Hilfe von dienstfertigen Handwerksbetrieben zu ermitteln, waren letztlich nicht optimal und in manchen Fällen von deren Eigeninteresse bestimmt. Ein versierter Energieberater hat ihm zu seiner vollen Zufriedenheit den Weg durch den Dschungel und die Angebotsvielfalt gewiesen.
Die Adressen von zertifizierten Beratern findest du unter https://www.energie-effizienz-experten.de/.
(8) Wie lange kann ich noch mit Öl und Gas heizen?
Keine Sorge - wenn weltweit weiterhin so viel Erdöl und Erdgas produziert und verbraucht wird wie jetzt, halten die bekannten Reserven noch rund 50 Jahre. Vemutlich aber noch länger, weil die großen Volkswirtschaften dieser Erde vermutlich nach und nach mehr und mehr auf erneuerbare Energien setzen. Und das wäre gut so, stehen wir doch in hoher Verantwortung unseren Kindern und Enkelkindern gegenüber, wenn sie noch eine lebenswerte Zukunft haben sollen. So wie es aussieht, wird Europa diesen Weg gehen. Und das hat Folgen.
Die Kosten für den Gasverbrauch enthalten auch einen Posten, der sich Netzentgelt nennt.
Netzentgelte dienen der Finanzierung der Strom- und Gasnetze. Sie sind Teil des Strom- und Gaspreises und werden von den Verbraucherinnen und Verbrauchern gezahlt.
Wie hoch das Netzentgelt für dich ausfällt, hängt von deinem Netzbetreiber ab – meist der Grundversorger an deinem Wohnort.
Der legt seine Kosten für Instandhaltung, Erneuerung und Erweiterung auf die Nutzer seines Netzes um. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob du neben dem Gasometer oder weit davon entfernt wohnst.
Und da liegt das Problem: Je weniger Abnehmer der Gaslieferant hat, desto höher wird das Netzengelt für diejenigen, die noch auf Gaslieferung angewiesen sind. Mit jedem Umstieg auf eine Wärmepumpe wird es ein Mitzahlender weniger.
Und es kann noch ärger kommen: Die Kommunen sind verpflichtet bis 30.06.2026 ein Wärmekonzept für ihren Geltungsbereich vorzulegen. Dabei geht es um die Frage, welche Ortsteile einer Kommune an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen werden können. Ziel ist es, bis 2045 die gesamte Wärmeversorgung – sowohl die zentrale über Wärmenetze als auch die private im eigenen Heizungskeller – auf erneuerbare Energie umzustellen.
Das ist nicht mehr lange hin, wenn man bedenkt, dass eine neu angeschafte Gasheizung durchaus eine Lebensdauer von 20-25 Jahren hat. Die Folge der kommunalen Planung: Es gibt schon Kommunen, die erklärt haben, in absehbarer Zeit ihr Gasnetz für den Vertrieb von Erdgas stillzulegen. So hat es die Stadt Mannheim z.B. für das Jahr 2035 geplant. Dann ist dort eine jüngst angeschaffte Gasheizung im jugendlichen Alter von 10 Jahren und reif für den Schrottplatz.
Okay – wenn grün erzeugter Wasserstoff bis dahin konkurrenzfähig ist, könnte evtl. das Gasnetz in Mannheim dafür genutzt werden. Aber das wäre dann ja auch im Sinne des Klimaschutzes.
(9) Welche Heizungen sind in Zukunft erlaubt?
Zu dieser Frage ist nach Habecks „Heizungsgesetz“ in der Boulevard-Presse viel Unsinn verbreitet worden. Das hat zu großer Unsicherheit geführt.
Jedenfalls gilt:
Damit erst einmal genug von diesem Thema, das dem Autor allerdings auch künftig mit Blick auf die Bewahrung der so wundervollen Schöpfung Gottes sehr am Herz liegt. Er freut sich, wenn sich dazu viele Leserinnen und Leser bekennen und nach ihren Möglichkeiten einen positiven Beitrag leisten.
(Quelle: u.a. Verbraucherzentrale)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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