Recklinghausen-Suderwich. Im Beitrag vom 12. Februar beschäftigte sich unser SBW-Autor Wolfgang Wegener mit den Grundfragen zur CO-2-Abgabe. Nun geht es um die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher.
(4) Wie sehr verteuern sich Öl und Gas durch die CO-2-Abgabe?
Beim Start dieser Aktion im Jahr 2021 kostete die Abgabe für eine Tonne emittiertes Kohlendioxid 25 Euro + 19 % Mehrwertsteuer. Bis 2025 stieg der Preis auf 50 Euro.
Seit 2028 bildet sich der Preis für die Bereiche Gebäude und Verkehr im europäischen Emissionshandel. Dann gilt kein festgelegter Preis mehr, sondern der, der sich am Markt bildet. Die Entwicklung ist schwer vorherzusagen. Expert:innen erwarten, dass die CO-2-Preise im Jahr 2030 deutlich höher liegen als heute.
Eine Gasheizung emittiert pro Kilowattstunde (kWh) rund 201 Gramm Kohlendioxid. Das typische ältere Einfamilienhaus hat einen jährlichen Gasverbrauch von etwa 20.000 Kilowattstunden. Das bedeutet eine Emissionen von etwa 4 Tonnen Kohlendioxid.
Im Jahr 2025 lagen die CO-2-Kosten dafür bei etwa 260 Euro. In diesem Jahr werden diese Kosten zwischen 260 und 310 Euro liegen.
Heizt du mit Öl, kommt dich das teurer. Hier liegt die Emission bei rund 266 Gramm CO-2 pro Kilowattstunde. Bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunde ( ca. 2.000 Liter Heizöl) sind das 5,3 Tonnen CO-2. Zusatzkosten in 2025: rund 350 Euro. In diesem Jahr werden sich die Kosten zwischen 350 und 410 Euro liegen.
Welche Kosten für dich durch den Aufschlag für Kohlendioxid-Emission entstehen, kannst du mit Hilfe des Rechners auf der Seite der Verbraucherzentrale ermitteln: https://t1p.de/2t0t6
(5) Aufteilung des CO-2-Aufschlags zwischen Mieter und Vermieter
Wohnst du in einem Haus mit einer Zentralheizung zur Miete, ist dein Vermieter verpflichtet, seinen Anteil am CO-2-Preis in der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen. Sein Anteil reduziert also deine Heizkosten, ohne dass du ihn dazu auffordern musst. Also: Die Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfen.
Hast du z.B. eine Gas-Etagenheizung und damit selbst einen Vertrag mit dem Energieversorger, musst du den Vermieteranteil am CO-2-Preis von ihm einfordern. Den Anteil musst du selbst ermitteln.
Auch da hilft der oben genannte Rechner.
Ein Beispiel:
(6) Und hier Antworten auf Einzelfragen
(a) Das Haus, in dem ich wohne, lässt sich energetisch nicht aufrüsten! Dann darfst du deinen Anteil an den CO-2-Kosten um die Hälfte kürzen, wenn…
Gründe dafür können Denkmalschutz-Vorgaben oder Benutzungszwang von Fernwärme sein. Evtl. liegt das Gebäude im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung.
Aber: Wenn weder eine energetische Verbesserung der Gebäudehülle noch eine Verbesserung der Heizung möglich ist, dann darf dein Vermieter seinen Anteil auf null herunterfahren. Solche Wohnungen werde in Zukunft unattraktiv sein. (Bei Mietinteresse immer vor Unterzeichnung eines Mietvertrags die letzte Heizkostenabrechnung für die begehrte Wohnung vorlegen lassen und prüfen!)
(b) Neben meiner Wohnung werden auch andere durch Zentralheizung versorgt.
Bei einem Mehrfamilienhaus mit einer Zentralheizung muss der Vermieter jährlich eine Heizkostenabrechnung vorlegen. Bei Heizung mit Öl, Gas oder Fernwärme geheizt, muss er seinen CO-2-Kostenanteil in der Abrechnung ausweisen und abziehen.
Fehlt dieser Abzug, darfst du als Mieter:in die gesamten auf dich entfallenden Heizkosten, um 3 % kürzen. Weitere Kürzungsrechte können sich bei Fehlern nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung ergeben.
(c) Du kennst als Mieter deinen Verbrauch nicht?
In der Heizkostenabrechnung stehen bezogen auf das gesamte Haus der Verbrauch in Kilowattstunden und die Verbrauchseinheiten, dazu die auf deine Wohnung entfallenden Verbrauchseinheiten. Teile die Angabe „Kilowattstunden für das Haus“ durch die „Verbrauchseinheiten gesamt“ und multipliziere mit „Verbrauchseinheiten deiner Wohnung“. Dann hast du deinen Anteil in Kilowattstunden.
(d) Kann dein Vermieter mit dir eine andere Kostenverteilung vereinbaren?
Ja, aber nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und wenn deine Vermieterin selbst eine Wohnung in diesem Haus bewohnt.
(e) Ich benutz Gas auch zum Kochen.
Dann kann dein Vermieter seinen-Anteil an den CO-2-Kosten um 5 & kürzen.
Im dritten und letzen Teil zu diesem Thema geht es um die Aussichten der Vefügbarkeit von Öl und Gas, um die Fernwärme und um Möglichkeiten zur Einsparung von CO-2-Kosten.
(Quelle. u.a. Verbraucherzentrale.de)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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