Recklinghausen-Suderwich. Wenn wir dem Klimawandel auch nur einigermaßen etwas wirkungsvoll entgegensetzen wollen, dann geht an der Reduzierung des Verbrauchs von fossilien Energien (Öl und Gas) kein Weg vorbei – so sehr wir uns an deren Nutzung beim Heizen, Autofahren, Fliegen, Reisen zur See und Produzieren auch gewöhnt haben.
Die Politik in unserem Land und auf europäischer Ebene muss dazu auf uns Verbraucher einwirken. Das tut sie nicht gerne, schließlich will keine Partei ihre Wähler verschrecken. Zwang hat sie sich selbst durch die gesetzlich normierten Regelungen zur Erreichung der Klimaziele auferlegt. Der Druck, diese Normen umzusetzten, wurde jüngst durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erhöht: die Regierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachbessern. Das 2023 beschlossene Programm reiche nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, so das Gericht nach Klage des Vereins Deutsche Umwelthilfe.
Verbote wirken abschreckend. Deshalb erhöht der Gesetzgeber den Druck auf die Verbraucher:inn durch die Hintertür mit einer Abgabe auf Nutzung von Öl und Gas – dem CO-2-Preis.
Wie wird der Aufschlag ermittelt? Wie wirkt sich dieser Preisaufschlag für dich und mich aus? Was kann ich / muss ich künftig tun oder lassen?
(1) Vorab in Kürze
(2) Wie wird der CO-2-Preis erhoben?
Händler, die Öl, Gas, Benzin oder Diesel verkaufen, müssen „Emissionszertifikate“ erwerben. Das gilt auch für Unternehmen, die fossile Energie für ihre Produktion nutzen, wie die Chemische Industrie, Hütten- und Papierwerke, Stromerzeuger, Glasproduzenten, Zementhersteller und viele andere mehr. Diese vielen Kohledioxid-Emittenten treiben den Preise für Zertifikate und legen die Kosten auf uns Verbraucher um.
Die Händer und Betreiber einer erfassten Anlage müssen für jede Tonne CO-2 ein gültiges Zertifikat des ETS, vorweisen. Sie bekommen zu Jahresbeginn ein bestimmtes Kontingent an CO-2-Zertifikaten zugeteilt. Überschreitet der CO-2-Ausstoß die Menge der zugeteilten Zertifikate einer Anlage, müssen Zertifikate im Emissionsrechtehandel zugekauft werden.
Die Tonne eingespartes Kohlendioxid, kurz als „1 EUA“ bezeichnet, erhält so einen direkten Geldwert, der sich aus Angebot und Nachfrage ergibt.
EU-Emissionszertifikate existieren nicht als Dokumente – der Handel findet in rein elektronischer Form statt, ähnlich wie beim Stromhandel. Das geht über Börsen und sogenannte Over-the-Counter (OTC). Die wichtigsten Handelsplätze sind die ECX (European Climate Exchange) in London, die EEX in Leipzig oder die EXAA in Wien.
Die Kosten für die notwendig erworbenen Zertifikate geben die Händler und betroffenen Unternehmen mit ihrer Preiskalkulation an uns Verbraucher:innen weiter.
Die Einnahmen fließen in den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF).
(3) Was macht der Staat mit den Einnahmen aus dem Zertifikatsverkauf?
Die Einnahmen dienen zur Förderung von Maßnahmen zur Erreichung der gesetzlich normierten Klimaschutzziele:
Vemieter können Zuschüsse zur Dämmung der Gebäudehülle (Fassade, Dach, Fenster, Außentüren) und zum Austausch alter Heizungen gegen Anlagen, die mindestens zu 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden, erhalten. Beim Heizungstausch können die Zuschüsse bis zu 70 % der Investitionskosten ausmachen, allerdings gedeckelt auf 21.000 € z.B. für ein Einfamilienhaus. Für Menschen im Rentenalter durchaus ein attraktives Angebot, fallen sie doch – wenn sie schon länger Rente beziehen – sehr oft in die Gruppe, die weniger als 40.000 Euro im Jahr zu versteuern hat.
Mieter können solche Entscheidungen nicht treffen. Jedoch werden Vermieter für unwirtschaftliche Wärmeversorgung zur Kasse gebeten:
CO-2-Kosten können nur teilweise auf Mieter umgelegt werden. Je höher der Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche, desto höher der Kostenanteil auf Vermietungsseite. Der kann zwischen 0 % bei gut modernisierten Gebäuden und 95 % bei unsanierten Gebäuden liegen.
Wie sich das alles letztlich auf Verbraucher:innen auswirkt, das berichtet der Autor im folgenden Beitrag in der nächsten Woche.
(Quelle: u.a. Verbraucherzentrale)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.