Recklinghausen-Suderwich. Laut einer Studie sind im vergangenen Jahr mehr als 190 Millionen Handys ersetzt worden. Anstatt alte Geräte in einer Schublade zu horten, kannst du sie besser recyceln – oder verkaufen.
Wenn dir der Verkauf deines Smartphones oder Tablets in deinem persönlichen Umfeld nicht möglich ist, hast du die Möglichkeit, die Geräte über eine Kleinanzeige oder auf einem Online-Marktplatz anzubieten. Je neuer und unbeschädigter sie sind, desto besser und teurer lassen sie sich verkaufen. Der Handel über eine Kleinanzeige oder auf einem Online-Marktplatz versprechen zwar die höchsten Erlöse, beanspruchen aber gleichzeitig einen vergleichsweise hohen Aufwand für den Verkauf.
Wenn du vor dem Arbeitsaufwand zurückschreckst und eine Gewinneinbuße hinnimmst, hast du die Möglichkeit ein sogenanntes Ankaufportal zu nutzen. Diese bieten im Internet in großer Zahl ihre Dienste an. Jedoch solltest du die Entscheidung, welches Portal du nutzen möchtest, sorgfältig treffen, denn es gibt nicht wenige schwarze Schafe auf dieser Weide.
Um unseriöse Verkaufsportale auszusortieren, solltest du deine Auswahl nicht danach treffen, welcher Anbieter dir die höchsten Verkaufserlöse verspricht. Denn wenn du dein Handy erst einmal eingeschickt hast und weder Geld erhältst noch Kontakt herstellen kannst, gehst du leer aus. Um „schwarzen Schafen“ zu entgehen kannst du das gewählte Verkaufsportal über deine Suchmaschine recherchieren. Wenn eine eigene Internetpräsenz mit Postanschrift und Telefonanschrift vorhanden ist, wie es nach europäischem Recht im Impressum vorgeschrieben ist, hat das Unternehmen bereits die erste wichtige Hürde genommen. Weiterhin solltest du jedoch auf weitere Hinweise achten, wie beispielsweise Bewertungen oder ob einer der angezeigten Links zu Warnungen von Verbraucherzentralen führt.
Darüber hinaus sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Portals hinsichtlich der dort festgelegten Prüf- und Reaktionszeiten, als auch der dort ersichtlichen Zahlungsfristen ein wichtiges Kriterium. Gerade, wenn du dein Handy eingeschickt hast und innerhalb der dort angegebenen Frist weder dein Handy zurückerhalten noch das Geld erhalten hast, raten Verbraucherschützer dazu
(Quelle: RP - https://t1p.de/gz60k)
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