Recklinghausen-Suderwich. Neues Jahr, neue Gesetze und Regelungen. Das SBW stellt in diesem Artikel einige wichtige Neuerungen für Verbraucher:innen für dieses „frische Jahr“ zusammen. Es geht dabei hauptsächlich um so wichtige Dinge wie Verbraucherrecht, Finanzen, Energie und Versicherungen.
Mindestlohn
Der Mindestlohn erhöht sich zum Jahresbeginn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs steigt von 556 Euro auf 603 Euro monatlich.
Leistungsauszahlung
Alle Sozialleistungen sollen grundsätzlich nicht mehr bar ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass eine Überweisung auf ein Girokonto Standard werden soll. Ausnahmen bestätigen hier die Regel.
Bemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen werden angehoben. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden sie auf 69.750 Euro jährlich oder 5.812,50 Euro monatlich, festgelegt. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen sie dann 101.400 Euro jährlich oder 8.450 Euro monatlich.
Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 77.400 Euro jährlich oder 6.450 Euro monatlich.
Kindergeld
Das Kindergeld wird zu Jahresbeginn um vier Euro von 255 auf 259 Euro erhöht. Das sind pro Kind 48 Euro im Jahr mehr.
Kinderkrankengeld
Die Regel, dass das Kinderkrankengeld jährlich an 15 Arbeitstagen pro Kind in Anspruch genommen werden kann, wird verlängert. Alleinerziehende Eltern haben einen Anspruch auf 30 Arbeitstage statt wie zuvor auf 20 Arbeitstage.
Bürgergeld
Im Frühjahr soll eine Reform des Bürgergeldes in Kraft treten. Vorgesehen sind strengere Sanktionen, wenn Termine im Jobcenter nicht wahrgenommen oder angebotene Arbeitsstellen abgelehnt werden. In solchen Fällen können die Zahlungen in einem gestuften Verfahren zunächst reduziert und schließlich vollständig gestrichen werden. Gleichzeitig ist geplant, das Bürgergeld künftig unter der Bezeichnung Grundsicherung fortzuführen. An der Höhe der Leistungen ändert sich dabei nichts.
Kfz-Versicherungen
Die Beiträge für Auto- und Motorradversicherungen steigen weiter, wenn auch nicht mehr so stark wie im Jahr 2025. Ursache sind vor allem deutlich gestiegene Reparaturkosten. Je nach Umfang des Versicherungsschutzes ist für 2026 mit durchschnittlichen Erhöhungen von rund sieben Prozent zu rechnen. Aufgrund des intensiven Wettbewerbs innerhalb der Branche wird es jedoch auch weiterhin günstigere Angebote geben.
Aktivrente
Die Bundesregierung hat die Einführung einer sogenannten Aktivrente beschlossen. Seit dem 1. Januar können Personen, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben und eine volle gesetzliche Rente beziehen, zusätzlich bis zu 2.000 Euro monatlich aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steuerfrei verdienen. Allerdings bleiben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin verpflichtend. Ausgenommen von der Aktivrente sind Beamte, Selbständige, Minijobber sowie Frührentner:innen.
Darüber hinaus ist für 2026 die Einführung einer Frühstartrente vorgesehen, die als staatlicher Zuschuss zur privaten Altersvorsorge dienen soll. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren sollen monatlich zehn Euro erhalten, die in ein individuelles, kapitalgedecktes Depot eingezahlt werden. Der Start erfolgt schrittweise: zunächst nur für Sechsjährige, anschließend sollen Jahr für Jahr weitere Altersgruppen hinzukommen. Details zur konkreten Umsetzung stehen derzeit noch aus.
Ebenfalls für 2026 plant die Bundesregierung eine Reform der privaten Altersvorsorge als Nachfolger der Riesterrente. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, auf verpflichtende Garantien zu verzichten und die Kosten für Verwaltung, Produkte und Abschlüsse zu senken. Bei Betriebsrenten wird künftig eine vorzeitige Auszahlung nicht mehr daran geknüpft sein, ob bereits eine Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird.
Für die rund 21 Millionen Rentner:innen in Deutschland ist zum 1. Juli 2026 eine Rentenerhöhung von voraussichtlich 3,7 Prozent vorgesehen. Grundlage ist ein Entwurf des Rentenversicherungsberichts. Die endgültige Anpassung wird das Bundeskabinett im Frühjahr festlegen. Maßgeblich für die Rentenentwicklung bleibt die allgemeine Lohnsteigerung.
Digitaler Steuerbescheid
Die Finanzämter stellen ihre Verfahren um: Ab 2026 wird der digitale Steuerbescheid für alle zur Regel, die ihre Steuererklärung über das Elster-Portal elektronisch einreichen. Während bisher eine aktive Zustimmung erforderlich war, müssen Steuerpflichtige künftig ausdrücklich widersprechen, wenn sie keinen digitalen Bescheid möchten. Sobald der Bescheid verfügbar ist, erhalten Nutzer:innen eine Benachrichtigung per E-Mail. Der Abruf ist sowohl direkt über Elster als auch über andere Steuersoftware möglich. Statt eines postalischen Schreibens wird ein rechtsverbindlicher PDF-Bescheid bereitgestellt. Wer seine Steuererklärung weiterhin auf Papierformularen abgibt, erhält den Bescheid wie bisher per Post.
Pfändungsfreigrenze
Zum 1. Juli wird die Pfändungsfreigrenze turnusgemäß angepasst. Schuldner:innen können mit einer Erhöhung des Freibetrags rechnen, deren genaue Höhe im Frühjahr 2026 festgelegt wird. In den vergangenen Jahren lagen die Anpassungen zwischen vier und sechs Prozent. Angehoben werden sowohl die pfandfreien Grundbeträge als auch die zusätzlichen Freibeträge, etwa für Unterhaltspflichten. Die neuen Werte müssen automatisch von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und -abtretungen sowie von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto berücksichtigt werden.
Mehr Durchblick
Ab dem 14. Juni 2026 tritt die sogenannte Frühstücksrichtlinie in Kraft, die für mehr Klarheit bei der Herkunftskennzeichnung von Honig sorgt. Künftig müssen die Ursprungsländer auf den Verpackungen entsprechend ihrem Gewichtsanteil und in absteigender Reihenfolge angegeben werden. Damit entfallen ungenaue Angaben wie „EU/Nicht-EU“, so dass direkt erkennbar ist, ob es sich um regionale Produkte oder um importierte Ware handelt.
Darüber hinaus wird die Bezeichnung „Marmelade“ ab 2026 voraussichtlich für alle Fruchtaufstriche erlaubt sein. Bislang durfte der Begriff ausschließlich für Produkte aus Zitrusfrüchten verwendet werden, während andere Aufstriche als Konfitüre bezeichnet werden mussten. Zusätzlich steigen die Mindestfruchtgehalte: Für Konfitüre von 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm und für Konfitüre Extra von 450 auf 500 Gramm pro Kilogramm.
Käfighaltung verboten
Seit dem 1. Januar ist die Käfighaltung von Legehennen in Deutschland vollständig beendet. Bislang war noch die sogenannte Kleingruppenhaltung in Käfigen erlaubt, diese lief mit dem Jahresende aus. Innerhalb der Europäischen Union bleibt die Käfighaltung jedoch weiterhin zulässig, sodass Eier aus dieser Haltung auch künftig in Deutschland verkauft und verarbeitet werden dürfen.
Bei rohen Eiern können Verbraucher:innen anhand des Erzeugercodes erkennen, aus welcher Haltungsform die Eier stammen. Für verarbeitete Produkte wie Nudeln, Kuchen, Mayonnaise oder Feinkostsalate besteht dagegen keine Pflicht zur Kennzeichnung der Legehennenhaltung. Dadurch bleibt für Konsument:innen weiterhin unklar, unter welchen Bedingungen die verwendeten Eier produziert wurden und aus welchem Herkunftsland sie stammen.
Gas-Speicherumlage fällt weg
Zum 1. Januar wurde in Deutschland die Gasspeicherumlage abgeschafft. Sie war im Oktober 2022 eingeführt worden, um die Kosten für das Befüllen der Gasspeicher in Zeiten hoher Gaspreise zu decken und über die Energieversorger an die Verbraucher:innen weitergegeben. Mit der Abschaffung sind die Anbieter verpflichtet, die zuletzt geltende Umlage in voller Höhe an ihre Kund:innen weiterzugeben. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeutet dies eine Entlastung von rund 70 Euro pro Jahr.
Gleichzeitig steigen die Gasnetzentgelte in den meisten Netzgebieten. Bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden beträgt die Erhöhung bundesweit durchschnittlich elf Prozent beziehungsweise 0,28 Cent pro Kilowattstunde brutto. Das entspricht Mehrkosten von etwa 55 Euro pro Jahr, wobei es je nach Netzgebiet deutliche Unterschiede geben kann. Gasnetzentgelte machen rund ein Fünftel des Gaspreises aus und decken die Kosten für den Transport durch das Gasnetz.
Für den Anstieg gibt es mehrere Gründe: Netzbetreiber dürfen seit 2025 die Abschreibungsdauer ihrer Gasnetze verkürzen, außerdem ist der Gasverbrauch insgesamt zurückgegangen. Da ein Teil der Kosten unabhängig vom Verbrauch anfällt, führt dies automatisch zu höheren Netzentgelten. Wann die neuen Preise bei den Verbraucher:innen ankommen, hängt von den jeweiligen Verträgen und Preisregelungen der Gasanbieter ab.
(Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/neues-jahr-neue-gesetze-das-aendert-sich-im-jahr-2026-113872)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.