Recklinghausen-Suderwich. Wohin geht die Entwicklung in der Privaten Krankenversicherung (PKV)? Ist es bei steigenden Kosten sinnvoll und ist es überhaupt möglich, zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu wechseln?
Nicht jeder kann frei in die GKV zurückkehren! Besonders bei zunehmendem Alter ist die Frage einer Rückkehr drängend; es gibt eine Altersgrenze! Warum? Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Jüngere in Zeiten guten Einkommens die PKV mit allen Vorzügen wählen, um dann bei deutlich gesunkenem Einkommen (z.B. im Rentenalter) in die preiswertere GKV zurückzukehren.
Anders als in der GKV bauen Versicherte in guten Zeiten eine Altersreserve bei ihrer Versicherung auf. Die wird dann im Alter zusätzlich zu den laufenden Beiträgen genutzt, um Leistungen erbringen zu können. separat versichert werden. In der GKV sind Kinder lange kostenfrei familienversichert. Unser Autor zeigt Wege und Grenzen eines Wechsels auf.
(1) Gründe für einen Wechsel-Wunsch
(2) Wechsel für Angestellte
Unter das Dach der GKV kommst du nur, wenn du „versicherungspflichtig“ bist, d.h. …
Bist du 55+ oder liegt dein Jahresbrutto über den genannten Grenzen, dann kannst du grundsätzlich nicht zurück in die GKV. Aber eben nur „grundsätzlich“.
(2a) Lösung Familienversicherung
Wenn du sehr geringe Einkünfte hast (weniger als 556 € monatlich!) und nicht hauptberuflich selbstständig bist, kannst du bei einem gesetzlich versicherten Ehepartner (gilt auch für die eingetragene Lebensgemeinschaft) unter die „beitragsfreie Familienversicherung“ schlüpfen. Und in diesem Fall gibt es keine Altersgrenze.
(2b) Sinkendes Einkommen
Sinkt dein Jahreseinkommen unter die Versicherungspflichtgrenze (73.800 € p.a. / Wert 2025), kannst du als privat krankenversicherter Arbeitnehmer vor deinem 55. Geburtstag in die GKV zurück. Und wenn du nach dem Wechsel in die GKV wieder mehr verdienst, dann darfst du in der GKV bleiben.
Hast du dich jedoch früher einmal von der Versicherungspflicht befreien lassen, so wirst du auch bei geringerem Einkommen nicht versicherungspflichtig. Den Mangel der früheren Befreiung wird erst beseitigt, wenn du arbeitslos wirst und Arbeitslosgeld (ALG 1) beziehst.
(2c) Vorübergehend weniger verdienen
Sobald dein regelmäßiges Einkommen als Arbeitnehmer:in unter den oben genannten Beträgen („Jahresarbeitsentgeltgrenze“) liegt, wirst du „versicherungspflichtig“. Dann legst du binnen drei Monaten die Mitgliedsbescheinigung deiner GKV bei deiner privaten Krankenkasse vor. Du darfst nun den PKV-Vertrag rückwirkend zum Eintritt bei der GKV kündigen. Wie wirst du aktiv und reduzierst dein Einkommen, wenn du zur GKV wechseln möchtest?
(2d) Studierende, privat versichert
Gibt es das? Oh, ja. Studierende Kinder von Beamten sind beihilfeberechtigt und können sich dadurch sehr günstig privat versichern. Die Beihilfe übernimmt meist 80 % der Krankheitskosten. So müssen nur noch 20 % durch die PKV abgedeckt werden
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Beihilfeanspruch mit dem 25. Geburtstag des Studenten endet. Wenn das Studium dann noch andauert, fallen direkt Beiträge für den vollen Versicherungsschutz an. Der kostet auch für Studierende vielfach mehr als 200 € monatlich.
Richtig teurer kann es werden, wenn der Student nach seinem Abschluss keine sozialversicherungspflichtige Stelle findet und stattdessen mit einem Werkvertrag oder einem Minijob vorlieb nehmen muss. Dann kostet ein vollwertiger privater PKV-Vertrag selbst für junge Leute einige Hundert Euro im Monat.
Die Lösung: Wählt ein Student/eine Studentin nach dem Bachelorabschluss für mehr als einen Monat eine Exmatrikulation (Streichung aus der Studierendenliste), dann beginnt mit dem Masterstudiengang die Versicherungspflicht in der GKV.
(2e) Einmal drin – immer drin
Wenn du es auch nur für einen Tag geschafft hast, in die GKV zu kommen, dann kannst du dort bleiben, auch wenn die Gründe für den Wechsel weggefallen sind. Du kannst dich dann dort freiwillig weiterversichern.
Die früher einmal notwendigen „Vorversicherungszeiten“ gelten heute nur noch in Ausnahmefällen. Auskunft gibt dir dazu deine Krankenkasse.
(3) Selbständige
Zunächst einmal können Selbständige wählen, ob sie in die PKV gehen oder sich in der GKV „freiwillig“ aufnehmen lassen. Nachteil in der GKV: freiwillig Versicherte erhalten nur bei Zahlung eines erhöhten Beitrags mit dem ersten Krankheitstag eine Lohnfortzahlung.
Zu bedenken ist: Der Beitrag zur freiwilligen GKV richtet sich – wie auch bei der gesetzlich verpflichtenden Versicherung – nach der Höhe deines Einkommens. Ist das hoch, kann ein PKV-Vertrag deutlich günstiger sein, richtet sich der Beitrag dort doch nach dem gewählten Tarif. Außerdem musst du den Beitrag in voller Höhe alleine aufbringen, während ein gesetzlich Versicherter nur die eine Hälfte zahlt. Die andere zahlt der Arbeitgeber.
Für Selbstständige (bis vor dem 55. Geburtstag) ist es nicht leicht, von der PKV in die GKV zu wechseln. Es ist ein Problem, wenn das Einkommen deutlich sinkt und die Prämie nicht mehr gezahlt werden kann.
Lösung in zwei Steps:
Zuerst muss du die Selbständigkeit aufgeben oder zumindest zum Nebenjob reduzieren. Und dann muss du ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis eingehen – zumindest vorübergehend.
Erfolg hat dieser Weg aber nur, wenn du in der abhängigen Beschäftigung monatlich nicht mehr als 6.150 € (brutto) verdienst. Außerdem prüft die Krankenkasse, wieviel Arbeitsstunden geleistet werden. Insgesamt wird kritisch geprüft. Als Selbständiger im Nebenjob Mitarbeitende zu beschäftigen, ist allerdings ein K.O.-Kriterium!
Alternative: Für 12 Monate in den Bundesfreiwilligendienst wechseln. Dann kann man auch wieder dauerhaft in der GKV bleiben – selbst dann, wenn die Selbständigkeit nach dem Jahr wieder voll umfänglich aufgenommen wird.
(4) Angestellte mit einer Selbständigkeit
Wenn der Arbeitgeber mitspielt geht das. Die Krankenkasse prüft allerdings kritisch, ob der unselbständige geleistete Arbeitsanteil „überwiegt“. Als Maß gilt: mindestens 20 Wochenstunden als Angestellter und mindestens 1.872,50 € brutto (Wert 2025). Und dann prüft die Kasse noch, ob in der Neben-Selbständigkeit Mitarbeitende oberhalb der MiniJob-Vergütung beschäftigt werden.
Ein weiteres Hindernis kann sein, wenn im Rahmen der Selbständigkeit wesentliche Aufgaben eines Geschäftsführers wahrgenommen werden. Um das auszuschließen, muss evtl. der Gesellschaftsvertrag geändert werden. (Tricksen sollte man dabei nicht, z.B. Firma auf die Ehefrau übertragen und die Dinge aus dem Hintergrund dennoch bestimmen. Wenn das auffällt, kann es teuer werden.)
Ist dem Selbständigen der Eintritt in die GKV gelungen, darf er auf Dauer dort bleiben. Er wird „freiwilliges Mitglied“ – sofern er nicht binnen 2 Wochen nach Veränderung seiner Verhältnisse den Austritt erklärt. Problem: während beim Angestellten der Beitrag nur vom Lohn berechnet wird, muss das freiwillige Mitglied den Beitrag von allen Einkünften bezahlen, also auch von Mieteinnahmen, Kapitalerträgen etc.
Wirft die Selbständigkeit nur ein paar Hunderter im Monat ab, fordert die Kasse einen Mindestbeitrag auf der Basis von monatlich 1.248,33 € (Stand: 2025).
(5) Wechsel in die GKV ab 55
Wie mehrfach angemerkt: nach dem 54. Lebensjahr wird es echt eng, egal auf selbständig oder nicht. Da bleiben nur zwei Schleichwege:
(5a) Flucht in die Familienversicherung
Wenn du nicht mehr als 535 € (im MiniJob 556 €) im Monat verdienst, kannst du die kostenfreie Familienversicherung deines Partners/deine Partnerin nutzen. Was ist bei Trennung/Scheidung? Die Familienversicherung endet erst mit der Rechtskraft einer Ehescheidung. Dann hat der bisherige Nutznießer der Familienversicherung drei Monate Zeit, um zu erklären, dass er in der GKV des bisherigen Partners bleiben will. Der Beitrag richtet sich dann nach seinem Einkommen.
(5b) Umweg Ausland
Ein PKV-Versicherter über 54 könnte für mindestens ein Jahr eine Anstellung im Ausland annehmen, sofern dort Krankenversicherungspflicht besteht. Das ist z.B. in Frankreich, Schweden, der Schweiz, Österreich, Dänemark, Belgien, Luxemburg, Italien und in den Niederlanden der Fall. Die dortigen Regelungen entsprechen weitgehend den deutschen. Der PKV-Vertrag kann mit Beginn der gesetzlichen Versicherung im Ausland gekündigt werden. Bei der Rückkehr nach Deutschland findet der Heimkehrer wieder Aufnahme in der GKV, bei der er irgendwann einmal versichert war. Gab es da in der Vergangenheit keine GKV, sucht man sich eine aus.
Problem für Rentner: Die werden bei Umzug ins Ausland dort auch dann nicht in eine Krankenversicherung aufgenommen, wenn ansonsten eine Versicherungspflicht besteht.
Ganz so einfach ist es jedoch nicht immer.
Die obigen Regelungen sind grundsätzlich für Menschen gemacht, die ohne Wechselabsicht von PKV zur GKV länger im Ausland arbeiten wollen. Zu beachten sind viele Vorschriften:
Übrigens: Home-Office in Deutschland für ausländischen Arbeitgeber zählt nicht. Entscheidend für die Aufnahme in die Auslands-GKV ist dortige körperliche Anwesenheit.
Eine Möglichkeit könnte eine Selbständigkeit im Ausland sein. Zu klären ist, ob dann im Ausland Zugang zur dortigen GKV sichergestellt ist. In diesem Fall wäre auch bei Rückkehr nach Deutschland die GKV zuständig.
Die Stiftung Warentest rät zur Vorsicht hinsichtlich Angeboten von Vermittlern, die sich bei Wechselwilligkeit über den Auslandsumweg anbieten. Sie sagt dazu: „‘Bis zu 75 % Ersparnis, 99 % Erfolgsquote, Vorteil für Ü55-Jährige‘ – wer im Internet nach Ausstiegsmöglichkeiten aus der privaten Krankenversicherung sucht, stößt schnell auf Seiten wie raus-aus-der-pkv.de oder beratung.kv55plus.de mit solchen vollmundigen Versprechen.“ Dann Vorsicht bei der Forderung nach Vorkasse. Es soll Fälle gegeben haben, bei denen vorschnell zur Kündigung der PKV geraten und Vorab-Gebühren von einigen tausend Euro verlangt wurden.
(Quelle: Stiftung Warentest / https://t1p.de/f2gfo)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.