Recklinghausen-Suderwich. Am Anfang diesen Jahres stiegen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) deutlich. Und für das kommende Jahr 2026 wird schon wieder eine Anhebung angekündigt.
Diese Beitragssteigerungen treffen auch Menschen im Rentenalter. Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) orientieren sich die Beiträge nicht am Einkommen. Sie sind mit Auswahl eines angebotenen Tarifs dauerhaft festgelegt. Bei sinkendem Einkommen im Alter kann das zu einer finanziellen Überlastung führen.
(1) Was ändert sich für PK-Versicherte im Alter?
Wie oben beschrieben: Es bleibt grundsätzlich beim ursprünglich gewählten Tarif. Allerdings fällt der Prämienanteil für die „Alterungsrückstellung“ weg. Diese Rückstellung ist gesetzlich normiert. Im Jahr 2024 betrug der Anteil dafür an der Prämienzahlung 10%.
Wurde im ursprünglich gewählten Tarif eine Krankenhaustageversicherung gewählt, so entfällt dieser Anspruch vielfach mit Eintritt in die gesetzliche Rente. Auch das mindert die Höhe der zu zahlenden Prämie.
Den Prämienanteil, der vormals vom Arbeitgeber getragen wurde, übernimmt nun der Rentenversicherer. Zur Abmilderung einer hohen Prämie im Alter bieten die Krankenkassen einen „Beitragsentlastungstarif“ an.
(2) Wie funktioniert der Beitragsentlastungstarif?
Grundsätzlich gilt: Wenn du dich frühzeitig für einen Beitragsentlastungstarif entscheidest, musst du weniger für eine Beitragsentlastung im Alter zahlen bzw. du bekommst eine höhere Beitragsermäßigung.
(3) Lohnt sich der Beitragsentlastungstarif?
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich damit beschäftigt und kommt zum Ergebnis: „Wir raten vom Abschluss eines gesonderten Tarifbausteins zur Beitragsentlastung im Alter ab, denn er rentiert sich meist nicht: Die Beiträge bleiben trotz Zusatzvereinbarung hoch und das angesparte Geld kann zudem verloren gehen.“
Wie begründet sie das?
Vielfach ist zu spät, um in den Beitragsentlastungstarif zu wechseln. Dann kannst du in der verbleibenden Arbeitszeit kaum die Reserven aufbauen, die du für eine merkliche Entlastung im Alter benötigst.
Wenn du nach Renteneintritt feststellen musst, dass die dann zu zahlende Prämie von dir nicht zu stemmen ist, kannst du immer noch in den „Standard-Tarif“ wechseln. Hier könnte deine monatliche Belastung deutlich niedriger ausfallen. Du bist dann aber auf Leistungen im Krankheitsfall beschränkt, die im Wesentlichen denen in der GKV entsprechen.
Näheres dazu in unserem Beitrag vom 29.08.2024, den du über die Suchfunktion auf unserer Website findest oder über diesen Link: https://t1p.de/aa9ym
(Quellen: https://t1p.de/gxuxa und https://t1p.de/2nzej)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.