Recklinghausen-Suderwich. Worum geht es? Bereits im Februar 2024 hat Amazon ohne vorherige Zustimmung der Kunden Werbung in seinem Prime-Video-Angebot eingeführt. Wenn die Kunden weiterhin werbefrei streamen wollten bzw. wollen, ist eine kostenpflichtig Zusatzbuchung notwendig, diese kostet monatlich 2,99 Euro. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält diese Änderung des Vertrages für rechtswidrig und hat dazu eine Verbandsklage gegen Amazon eingereicht.
Mit dieser Klage möchte die Verbraucherzentrale erreichen, dass die Kunden, die diese Mehrkosten in Kauf genommen haben, diese erstattet bekommen, aber auch Kunden, die nun mit Werbeinhalten weiter streamen, eine Entschädigung in gleicher Höhe erhalten.
Wer kann an dieser Klage teilnehmen?
An dieser Klage können alle Verbraucher und Verbraucherinnen teilnehmen, die bereits vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime -Abo abgeschlossen haben. Dabei ist es egal, ob das Abo noch aktiv ist oder ihr das Zusatz-Abo für die Werbefreiheit abgeschlossen habt. Pro Jahr ist mit einer Geltendmachung von rund 36 Euro an Zusatzkosten bzw. Entschädigung zu rechnen. Eine Teilnahme bei dieser Klage ist für euch kostenfrei und ohne Prozessrisiko.
Wie könnt ihr euch der Klage anschließen?
Um sich der Klage anzuschließen, müsst ihr das Online-Formular zur Eintragung in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz ausfüllen und absenden. Die Anmeldung ist bereits seit Mai 2025 möglich. Eine Ausfüllhilfe und FAQ zum Thema hat die Verbraucherzentrale Sachsen auf ihrer Website für euch bereit. Die Links folgen am Ende des Beitrages.
Wichtige Hinweis
Amazon positioniert sich in der Sache so, dass es aus der Sicht von Amazon um keine Vertragsanpassung mit Preiserhöhung handelt, sondern nur um eine Änderung des Leistungsumfanges. In den USA ist eine ähnliche Klage erfolglos geblieben, was in Europa und insbesondere Deutschland anders sein kann. Der Prozess in Deutschland könnte jedoch einige Jahre dauern.
(Quellen: Verbraucherzentrale Sachsen – Klageregister für Amazon Prime-Sammelklage: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/klageregister-fuer-amazon-primesammelklage-geoeffnet-95589
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv); https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/werbung-bei-prime-video-vzbv-wird-klage-gegen-amazon-einreichen); Bundesamt für Justiz – Verbandsklagenregister: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Verbandsklagen/Klagen/202404/VRUG_4_2024_node.html)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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