Recklinghausen-Suderwich. Durch das world-wide-web geisterte die Nachricht: „Ab heute ist KI auf WhatsApp verfügbar und hat Zugriff auf alle Chats“. Vorsorglich müsse man sofort den „Erweiterten Datenschutz“ aktivieren. Ansonsten könne die KI Gruppennachrichten, Telefonnummern und „persönliche Daten“ abgreifen. Selbst private Chats seien betroffen. „Ändere deine Einstellungen schnell und teile diese Nachricht mit Gruppenmitgliedern.“ – so die Kettenbrief-Empfehlung.
Da konnte Verwirrung aufkommen. Immerhin gibt es die Einstellung „Erweiterter-Chat-Datenschutz“ tatsächlich. Aber ganz so stimmt nicht, was die Warnungen suggerierten.
(1) Der „erweiterte Datenschutz“
Bereits Anfang des Jahres hat der WhatsApp-Mutterkonzern Meta dazu aufgeklärt: Wenn du diese Funktion aktivierst, verhinderst du, dass andere Personen einfach Chats exportieren können. Medien werden nicht mehr automatisch in die Foto-Galerie deines Smart-Phones geladen.
Allerdings ist es auch dann noch möglich, einen Screenshot von einem Chat zu machen.
Wenn du allerdings der Meta-KI Fragen zu einem Chat stellst, nimmt der Meta-Server Zugriff auf die jeweilige Nachricht, um dir eine passende Antwort zu liefern. Funktioniert aber nur, wenn du in dem Chat „@Meta-AI“ einbeziehst. Das kannst du mit der Schutzfunktion nicht unterbinden.
Grundsätzlich bleibt es dabei: Nachrichten auf Whatsapp sind Ende-zu-Ende verschlüsselt und können – anders als im Kettenbrief behauptet – auch von Meta nicht standardmäßig mitgelesen werden. In dieser Hinsicht musst du also den „erweiterten Datenschutz“ nicht aktivieren.
(2) Nachteile bei Aktivierung?
Wenn du auch den Meta-Zugriff bei Nutzung der Meta-KI unterdrücken willst, dann kannst du die Funktion einschalten. Das kannst du also Chat-Gruppenmitglied auch machen, wenn du nicht Administrator bist. Die Anderen sehen dann, dass du den Schutz aktiviert hast.
Anders, wenn der Administrator sich den Zugriff auf dieses Recht vorbehalten hat.
Nachteilig ist die Aktivierung nicht. Es sei denn, du willst, dass Fotos automatisch in deiner Galerie gespeichert werden. Das geht bei Nutzung der Funktion nicht mehr.
(3) Aktivierung des Schutzes
Das geht so:
(4) Meta und der Datenschutz
Wenn auch die oben erwähnten Nachrichten nicht so bedeutend sind wie sie klingen, so ist dennoch zu berücksichtigen, dass Meta grundsätzlich mit dem EU-Datenschutz über Kreuz liegt.
Im März führte Meta seine KI-Funktion EU-weit ein. Du konntest der Nutzung widersprechen. Hast du das versäumt, dann durfte Meta ab Mai mit deinen Daten ihre KI trainieren – ausgenommen Daten aus WhatsApp. Betroffen waren also nur öffentliche Posts auf Instagram und Facebook. (Bezüglich der Nutzung deiner zukünftigen Daten kannst du übrigens immer noch widersprechen.)
Dann aber – im Juni – gab es angeblich heimlich neue Datenangriffe durch Meta. Die Firma soll über den russisch-niederländischen Webkonzern Yandex Android-Nutzende für die Erstellung von Werbeprofilen ausgespäht haben. Als das aufflog, hat Meta diese Trickserei wieder eingestellt.
Wir sollten bei Meta skeptisch bleiben. Offenbar versucht man dort trotz Ende-zu-Ende-Verschlüsslung immer wieder einmal Daten abzugreifen. Wenn du dem entgehen willst, dann kannst du umsteigen, z.B. auf den US-Messenger „Signal“, den Schweizer Dienst „Threema“ und auf den deutsch-schweizerischen Messenger „Wire“.
(Quelle: RedaktionsNetzwerk Deutschland / https://t1p.de/6de1m)
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