Recklinghausen-Suderwich. Das deutsche Waffengesetz regelt derzeit, wer eine Schusswaffe kaufen und besitzen darf. Ein legaler Kauf von erlaubnisberechtigten Schusswaffen – ob Gewehr, Pistole oder Maschinenpistole – muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen werden.
Nach den Zahlen des Nationalen Waffenregisters besitzen etwa 1,4 Millionen Bundesbürger cirka 5,5 Millionen legale Schusswaffen. Hieb- und Stichwaffen sind in diesem Zusammenhang nicht erfasst, da deren Besitz nicht registriert werden muss. In der Regel handelt es sich bei den Waffenbesitzern um Jäger, Waffensammler, Sportschützen oder Unternehmer aus dem Sicherheitsbereich.
Doch auch Mitbürger, die nicht aus diesen Bereichen kommen, beantragen immer öfter eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz von bestimmten Waffen. Der Anstieg in Bezug auf den Waffenbesitz in Deutschland ist per Statistik teilweise auch gut nachweisbar.
Nach einer Erhebung des Bundesinnenministeriums zum Beispiel, waren 2015 in Deutschland etwa 264.000 kleine Waffenscheine registriert, laut der aktuellen Angaben des Nationalen Waffenregisters sind es nun schon 485.000.
Argumente für einen Waffenbesitz gibt es derzeit viele. Das Sicherheitsempfinden hat sich in den vergangenen Jahren, auch aufgrund von Berichterstattungen in den Medien, stark verändert. Ob dies gerechtfertigt ist, ist jedoch eine andere Frage.
Doch welche Waffen dürfen unter welchen Voraussetzungen in Deutschland besessen werden? In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zwischen einem kleinen und einem großen Waffenschein sowie einer Waffenbesitzkarte zu unterscheiden. Jede dieser waffenrechtlichen Genehmigungen beinhaltet unterschiedliche Erlaubnisse in Bezug auf den Besitz von bestimmten Waffen.
Diese Genehmigungen beziehen sich nur auf Schusswaffen. Der Besitz anderer Gattungen ist entweder grundsätzlich verboten, weil es sich um Kriegswaffen beziehungsweise um gesetzliche verbotene Waffen handelt, oder erlaubt und bedarf keiner weiteren Besitzgenehmigung.
Viele verwechseln zudem den Waffenschein mit der Waffenbesitzkarte. Ein großer Waffenschein, der zum Führen von erlaubnispflichtigen Waffen in der Öffentlichkeit berechtigt, stellt keine Erlaubnis zum Besitz einer Schusswaffe dar. Der kleine Waffenschein muss für das Führen von „erlaubnisfreien“ Waffen beantragt werden. In diesem Fall ist eine Erlaubnis zum Besitz nicht erforderlich.
Um eine Waffenbesitzkarte in Deutschland beantragen zu können, müssen folgenden Voraussetzungen in jedem Fall erfüllt sein:
Darüber hinaus hat der Antragsteller sein „Bedürfnis“, eine Waffe besitzen zu wollen, nachzuweisen.
(Quelle: BKA.de - https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/RichtigesVerhalten/Waffen/waffen_node.html)
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