Recklinghausen-Suderwich. Seit die Vernichtung von durchaus noch genießbaren Lebensmitteln durch Supermärkte und den Handel mehr in den gesellschaftlichen Fokus gerückt ist, kennt man auch das „Containern“, als Statement oder Protest gegen diese Art der Verschwendung.
„Containern“ bezeichnet die Tätigkeit, Lebensmittel, welche der Einzelhandel nicht mehr verkaufen kann, aus den am Supermarkt befindlichen Müllcontainern herauszuholen und zu verwerten.
An sich ist es natürlich wünschenswert, dass so wenig Lebensmittel wie möglich weggeworfen werden - aber ist das überhaupt erlaubt?
Hierauf gibt uns die Gesetzgebung eine klare Antwort: Erlaubt ist es nicht, Lebensmittel aus Containers zu fischen. Sollten diese Container aber frei zugängig sein, kann man oft auf Milde hoffen, trotzdem bleibt es ein Diebstahl.
Sollten die Behältnisse beim Containern aber aufgebrochen werden oder Zäune überklettert werden, macht man sich des schweren Diebstahls strafbar. Hinzu kann eine Anklage wegen Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch kommen. Je nach Fall kann es hier zu hohen Geldstrafen kommen.
Denn entgegen unserer landläufigen Meinung ist Müll keineswegs herrenlos: Befindet er sich im Container, ist er das Eigentum des Supermarktes und geht dann an den Entsorgungsbetrieb über. Genauso verhält es sich übrigens auch mit Sperrmüll.
Im Jahr 2020 sind zwei Studentinnen mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert (BVerfG, Beschluss vom 05.08.2020, Aktenzeichen: 2BvR 1985/19, 2 BvR 1986/19). Sie hatten nämlich versucht, sich gegen eine strafrechtliche Verfolgung wegen Mitnahme von Lebensmitteln aus einem Container zur Wehr zu setzen.
In der Politik wird schon seit langem darüber diskutiert, das „Containern“ zu legalisieren, allerdings ist eine Gesetzesänderung noch nicht in Sicht.
Allerdings wird nicht jeder Lebensmittelretter sofort angeklagt: Stellt der Supermarktbetreiber keinen Antrag, wird die Mitnahme der Lebensmittel auch nicht strafrechtlich verfolgt.
Falls du eher zu den Lebensmittelrettern gehörst, welche den Nervenkitzel nicht brauchen, gibt es durchaus legale Alternativen: Die Supermarktkette Lidl beispielsweise bietet die sog. „Rettertüte“, mit nicht mehr so ansehnlichem Obst und Gemüse für einen geringen Preis an und viele örtliche Einzelhändler oder Gastronomen bieten ihre unverkauften Produkte in Apps zu einem günstigen Preis an.
(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Containern)
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