Recklinghausen-Suderwich. Wenn Du einen neuen Job beginnst, gibt es meistens eine Probezeit. In dieser Zeit können Du und Dein Chef prüfen, ob alles passt – Aufgaben, Team, Zusammenarbeit.
Normalerweise dauert die Probezeit höchstens sechs Monate. Währenddessen kannst Du oder Dein Arbeitgeber mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen – ohne Grund. Läuft alles gut, geht Dein Arbeitsvertrag automatisch weiter.
Manchmal reichen sechs Monate aber nicht aus. Vielleicht warst Du krank oder brauchst etwas länger, um Dich einzuarbeiten. Eine Verlängerung der Probezeit über sechs Monate hinaus ist nicht einfach möglich. Denn nach sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz (bei Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern). Dann kann der Arbeitgeber Dich nur noch kündigen, wenn es einen besonderen Grund gibt.
Es gibt aber zwei Lösungen, wenn Dein Chef Dir noch mehr Zeit geben will.
Kündigung mit längerer Frist
Dein Arbeitgeber kündigt noch während der Probezeit, setzt aber eine längere Frist fest. In dieser Zeit kannst Du zeigen, was Du kannst. Läuft es gut, bekommst Du Deinen Job wieder.
Aufhebungsvertrag
Du und Dein Arbeitgeber vereinbaren, dass Dein Vertrag zu einem bestimmten Datum endet. Gleichzeitig bekommst Du die Zusage, dass Du weiterarbeiten darfst, wenn alles passt. Achtung: Wenn es nicht klappt, kann die Arbeitsagentur eine Sperre beim Arbeitslosengeld verhängen.
Beide Lösungen sind nicht ohne Risiko – weder für Dich noch für Deinen Arbeitgeber. Du kannst vor Gericht prüfen lassen, ob die Entscheidung fair war.
Fazit
Sprich offen mit Deinem Chef, wenn Du das Gefühl hast, mehr Zeit zu brauchen. So erhöht sich die Chance, dass ihr eine gute Lösung findet – und Du Deinen Job behalten kannst.
(Quelle: Ergo Rechtsportal)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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