Recklinghausen-Suderwich. Riechen erworbene Produkte unerwartet nach Alkohol? Einigen Produkten wird Alkohol zugesetzt, um sie haltbarer zu machen. Rotwein in der Bratensoße oder Alkohol im Dessert – für Erwachsene zumeist kein Problem; anders für Kinder. Sie könnten sich früh an den Geschmack gewöhnen.
Überhaupt: Problem Alkohol – Dazu findest du Ausführungen des Bundesministerium für Gesundheit am Ende unseres Beitrags.
(1) Alkohol als Zutat
In Fertigpackungen muss Alkohol als Zutat in der Zutatenliste aufgeführt werden, zum Beispiel als Alkohol, Amaretto, Rum, Weinbrand oder Ethylalkohol. Hinzugefügt wird Alkohol in Lebensmitteln wegen des Geschmacks und um sie haltbarer zu machen. Ethanol, z.B., verhindert, dass Lebensmittel verklumpen oder verkleben.
Werden Backwaren bei der Verpackung zur Steigerung von Haltbarkeit und Frischhaltung mit Ethanol besprüht (direkt auf das Lebensmittel oder in die Verpackung), muss das als Zutat vermerkt sein. Hingegen ist die Verwendung von Alkohol als Lösemittel für Fruchtauszüge oder Aromen (z.B. bei Zutaten zu Kuchen) nicht kennzeichnungspflichtig.
Bei langen Zutatenlisten könnte der Hinweis auf Verwendung von Alkohol übersehen werden. Einige Hersteller machen freiwillig eine Anmerkung auf dem Vorderseitenetikett.
(2) Unverpackte Lebensmitteln
Bei solchen Lebensmitteln (z.B. in Bäckereien oder Cafés angeboten) gibt es keine Zutatenliste. Ein Einsatz von Alkohol und der Alkoholgehalt in Torten und Pralinen muss nicht ausgewiesen werden. Dann kannst du die Zutaten beim Personal erfragen.
(3) Kleine Portionspackungen
Liegt die Packungsgröße unter 10 Quadratzentimetern (cm²), entfällt eine Ausweispflicht. Das gilt z.B. für kleine Schokofiguren, die man in der Weihnachts- und Osterzeit im Handel findet.
(4) Gewöhnungseffekt beim Geschmack
Alkohol im Eis, in Milchbrötchen, Fertigkuchen, Desserts, Süßigkeiten – das erwartest du vielleicht nicht. Und doch findet sich der oft bei Produkten, die von Kindern bevorzugt werden. Hier solltest du bei der Zutatenliste genau hinsehen. Meist ist der Alkoholanteil gering und dann für Kinder gesundheitlich unbedenklich.
Möglich ist allerdings, dass Heranwachsende sich schon frühzeitig an den Geruch und den Geschmack von Alkohol gewöhnen. Das reduziert die natürliche Hemmschwelle für den Verzehr. Daher raten Experten davon ab, Kinder Lebensmittel anzubieten, die Alkohol enthalten und z.B. nach Rum, Amaretto oder Whiskey schmecken.
(5) Malzbier und "alkoholfreies Bier"
sind für Kinder nicht die richtigen Durstlöscher – selbst nicht ausnahmsweise. Bis zu einem Gehalt von 0,5 Volumenprozent Alkohol darf Bier als "alkoholfrei" deklariert sein. Anders, wenn mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol enthalten ist.
Malzbier oder Malztrunk – manchenorts auch „Mutterbier“ genannt – sind nicht dasselbe und unterscheiden sich deutlich im Gehalt von Alkohol und Zucker. Beide Getränke stellt man aus Wasser, Hopfen und Gerstenmalz her. Beim Malztrunk jedoch darf Zucker zugesetzt sein, beim Malzbier nicht. Beim Brauen von Malztrunk fügt man die Hefe bei sehr niedrigen Temperaturen zu, sodass es kaum zu Vergärung kommt. Damit entsteht fast kein Alkohol. Malztrunk – auch von Kindern gerne getrunken – kann bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Das ist nicht deklarationspflichtig.
Bei Malzbier allerdings sind bis zu 1,5 Volumenprozent Alkohol erlaubt.
Auf einigen Etiketten findet man "0,0 % Alkohol". Dann darf das Getränk auch keinen Alkohol enthalten. Fachleute empfehlen auch in diesem Fall: Kinder sollten solche Getränke wegen der Geschmacksprägung nicht trinken.
(6) Familienmahlzeit: besser alkoholfrei
Ja nach Rezept verfeinert hier und da Alkohol den Geschmack von Soßen oder Desserts. Nicht so problematisch, denkst du vielleicht; der Alkohol löst sich doch beim Backen oder Kochen bei hohen Temperaturen auf! Aber eben nicht vollständig! Wenn Kinder oder Menschen mit überstandener Alkoholabhängigkeit mitessen, solltest du ohne Alkohol kochen und backen.
Hier ein paar Alternativen zum Kochen mit Alkohol:
In Süßspeisen kann auf Zugabe von Alkohol komplett verzichtet werden.
Und hier die Aussagen des Bundesamtes für Gesundheit (https://t1p.de/c33q0) dazu:
„7,9 Millionen Menschen der 18- bis 64-jährigen Bevölkerung in Deutschland konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form (DHS, Jahrbuch 2024). Gesundheitlich riskanter Alkoholkonsum bezeichnet den Konsum von Alkohol in Mengen, die das Risiko für körperliche, psychische oder soziale Schäden erhöhen. Ein problematischer Alkoholkonsum liegt bei etwa 9 Millionen Personen dieser Altersgruppe vor (ESA 2021). Problematischer Alkoholkonsum beschreibt Verhaltensweisen, bei denen der Alkoholkonsum bereits zu negativen Folgen führt, wie körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen, sozialen oder beruflichen Problemen, oder einem Kontrollverlust über die Menge des konsumierten Alkohols.
Die aktuellen Empfehlungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) basieren auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Diese zeigen, dass jede Form des Alkoholkonsums, selbst in geringen Mengen, langfristig schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Es wird betont, dass kein risikofreier Alkoholkonsum existiert. Laut dem Alkoholatlas 2022 des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) starben in Deutschland im Jahr 2020 rund 14.200 Menschen (davon 10.600 Männer und 3.600 Frauen) an Krankheiten, die ausschließlich auf Alkoholkonsum zurückzuführen sind. Wenn man Krankheiten einbezieht, bei denen Alkohol ein Mitfaktor ist, liegt die Zahl der alkoholbedingten Todesfälle jedoch deutlich höher. Schätzungen gehen davon aus, dass jährlich über 40.000 Menschen in Deutschland vorzeitig an den Folgen ihres Alkoholkonsums sterben (DKFZ, 2022).“
(Quelle: Verbraucherzentrale - https://t1p.de/8ttef)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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