Recklinghausen-Suderwich. Der eine Nachbar stellt Bierkästen in den Flur, der andere raucht im Treppenhaus. Darf man das? Was ist erlaubt, was nicht? Grundsätzlich gilt: Alles, was andere nicht stört, ist erlaubt. Aber viele Dinge sorgen für Streit. Oft geht es um Gegenstände im Hausflur – wie Getränkekästen, Fahrräder oder Schuhschränke. Das Treppenhaus gehört allen Mietern und ist zum Durchgehen da.
Damit das Zusammenleben weiterhin gut funktioniert, sollte man niemanden stören oder gefährden. Es gelten auch gesetzliche Regeln - besonders zum Brandschutz. Gegenstände im Hausflur dürfen deshalb keine Fluchtwege blockieren oder die Feuerwehr behindern.
Was darf in den Hausflur?
Einfach erklärt mit rechtlichem Hintergrund: Mieter dürfen Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn genug Platz ist und kein Fluchtweg blockiert wird (BGH, Az. V ZR 46/06). Wichtig: Der Wagen darf nicht abgeschlossen werden (z. B. am Geländer), damit er im Notfall leicht bewegt werden kann.
Rollstuhl und Rollator: Auch solche Gehhilfen dürfen im Hausflur stehen – aber bitte platzsparend, am besten zusammengeklappt (LG Hannover, Az. 20 S 39/05; AG Recklinghausen, Az. 56 C 98/13). Andere Hausbewohner dürfen auf keinen Fall behindert werden.
Schuhe und Schuhschränke
Schuhe dürfen nur bei schlechtem Wetter und kurzzeitig vor der Wohnungstür stehen (OLG Hamm, Az. 15 Wx 168/88). Möbel wie Schuhschränke sind grundsätzlich nicht erlaubt (OLG München, Az. 34 W 160/05; LG Köln, Az. 10 S 99/16). Einige Amtsgerichte lassen kleine Schränke zu, wenn sie niemanden stören (z. B. AG Köln, Az. 222 C 426/00).
Fahrräder/Mopeds
Ein Verbot für Fahrräder im Hausflur ist erlaubt, wenn es einen Fahrradkeller oder ähnlichen Abstellplatz gibt (LG Hannover, Az. 20 S 39/05). Manche Hausordnungen verbieten auch, Fahrräder in die Wohnung zu tragen – das kann rechtlich zulässig sein (LG München, Az. 36 S 3100/17 WEG).
Müll oder anderer Abfall
Müll gehört absolut nicht in den Flur. Eine kurzfristige Zwischenlagerung ist gerade noch zulässig (OLG Düsseldorf, Az. 3 Wx 88/96). Es sind die Anweisungen der jeweiligen Hausordnung, die meist irgendwo im Hausflur aushängen, zu beachten!
(Quelle: rp-online.de)
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