Recklinghausen-Suderwich. Die analogen Stromzähler (das sind die altbekannten mit dem kreisenden Ring) werden in den nächsten Jahren, teilweise auch schon jetzt, durch „digitale Zähler“ ersetzt. Der Austausch ist schon seit diesem Jahr Pflicht, wird aber nicht auf einen Rutsch für alle Haushalte in Deutschland gehen.
Der digitale Stromzähler wird auch als moderne Messeinrichtung (mMe) bezeichnet. Er kann den Stromverbrauch sehr viel genauer als analog dokumentieren. Das macht er im Viertelstundentakt.
Er ist nicht zu verwechseln mit dem „Smart-Meter“, zu dem wir in einem Beitrag am 21.11.2024 berichteten. Die nennt man auch „intelligente Stromzähler“, weil sie Preisschwankungen für Strom im Tagesverlauf nutzen können.
Den digitalen Zähler erkennst du an seinem Display mit digitalen Anzeige. Er kann mehr als nur den Stromverbrauch messen und den aktuellen Zählerstand anzeigen. Gespeichert werden separate Verbrauchswerte des Stroms (für den Tag, die Woche, den Monat und das Jahr) für insgesamt zwei Jahre. Wie der analoge Zweitarifzähler können auch alle digitalen Zähler Hoch- und Niedertarif speichern. Außerdem erfassen sie ebenso den bezogenen und den verbrauchten Strom separat. Die gespeicherten Werte kannst du in der Regel nach Eingabe einer PIN mithilfe einer Taschenlampe einsehen.
Der digitale Zähler kann bei Bedarf mit einem Smart-Meter kombiniert werden.
Die neuen Zählertypen bringen neben dem Stromlieferanten einen neuen Vertragspartner ins Spiel. Der ist für den „Messbetrieb“ zuständig.
Sobald ein neuer Zähler eingebaut und genutzt ist, kommt automatisch mit dem „Betreiber der Messstelle“ ein Vertrag zustande – ohne deine Unterschrift.
Der „Messstellenbetreiber“ ist für Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle zuständig. Er ist dein Ansprechpartner bei Problemen rund um den Zähler. Oft sind Messstellenbetreiber und der „örtliche Netzbetreiber“ identisch. Ein Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ist dir freigestellt.
Grundsätzlich erhältst du neben der Stromrechnung noch eine weitere Rechnung des Messstellenbetreibers. Alternative: Dein Stromversorger hat mit dem Messstellenbetreiber vereinbart, dass er für diesen das Messentgelt von dir einfordert. Dann bekommst du die Rechnung für das Messentgelt von deinem Stromlieferanten. Dennoch bleibst du Vertragspartner:in des Messstellenbetreibers.
Die separate Rechnung entfällt auch, wenn du deinen Stromversorger beauftragst, die Abwicklung der Zahlung an den Messstellenbetreiber zu übernehmen. Auch dann bleibst du Vertragspartner:in des Messstellenbetreibers. Rechnungspost von nur einem Absender bekommst du, wenn der Messstellenbetreiber gleichzeitig dein Stromlieferant ist.
Was gilt in der Grundversorgung?
Die besteht, wenn du keinen besonderen Stromtarif vereinbart hast. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen dir und dem Messstellenbetreiber zustande. Vertragspartner des Messstellenbetreibers bist nun nicht du, sondern dein Versorger. Die Kosten für die Messstelle nimmt dein Versorger in seine Abschlussrechnung auf.
Auch hier hast du ein Wahlrecht. Wenn du einen anderen Messstellenbetreiber wünschst, muss der Versorger dem entsprechen. Du kannst den Messstellenbetreiber grundsätzlich jederzeit wechseln.
Wenn du von deinem Wahlrecht Gebraucht machst, solltest du bei der Jahresabrechnung prüfen, ob nicht evtl. die Kosten für die Messstelle doppelt angesetzt wurden.
Was kostet der Messstellenbetrieb?
Die Jahreskosten für digitale Stromzähler sind gesetzlich auf maximal 25 € brutto gedeckelt. Die jährlichen Kosten für die Kombination von digitalem Zähler und Smart-Meter dürfen 50 € nicht überschreiten.
Vorsicht: Die gesetzlichen Kostenobergrenzen entfallen, wenn du selbst einen Messstellenbetreiber beauftragst, also einen anderen als den grundzuständigen.
Die unterschiedlichen Vertragsmodelle und Abrechnungsvarianten machen den Vergleich bei der Wahl des Stromanbieters nicht leicht. Bleibt abzuwarten, ob und wann Vergleichsportale hierzu Filtermöglichkeiten bieten. Notfalls musst du vor einem Wechsel selbst in den AGB der in Frage kommenden Anbieter forschen. Du kannst auch beim Anbieter nachfragen, wie der die Abrechnung vornimmt und das bei deiner Entscheidung berücksichtigen.
(Quelle: Verbraucherzentrale https://t1p.de/azxuu)
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