Recklinghausen-Suderwich. Darf der Gastwirt den Füllstrich am Glas mit Zugabe von Eiswürfeln erreichen? Wenn ich eine 0,3-Cola bestelle, hätte ich auch gerne 0,3 Liter.
Der Füllstrich (auch Eichstrich genannt) ist bei Trinkgefäßen in der Gastronomie keine Zierde, sondern entspricht gesetzlicher Vorgabe. Zu finden ist die Markierung zwingend zumindest beim Ausschank von Bier, Wasser, Saft und Softgetränken (bei Wein zum Teil). Sie muss deutlich und mindestens10 Millimeter lang sein.
Bei schäumenden Getränken (z.B. Bier) muss der Füllstrich mindestens 20 Millimeter unter dem Glasrand angebracht sein. Wenn ein Trinkgefäß für verschiedene Füllmengen genutzt wird, dürfen bis zu drei Striche angebracht sein, die jedoch eindeutig voneinander unterscheidbar.
Das Getränk muss in der bestellten Menge bereitgestellt werden. Eiswürfel gehen nur zusätzlich, ebenso Schaum oder Zitronenscheiben.
Geringfügige Abweichungen vom Füllstrich gelten als tolerabel.
Grundsätzlich hast du als Gast das Recht, bei Lieferung unter Füllstrich nachschenken zu lassen. Und da solltest du nicht zögern. Nicht immer steckt Absicht hinter einer zu geringen Füllung.
Ausnahmen von der Füllregel gelten für …
Wird dir dein Getränk ohne deinen Wunsch mit Eiswürfeln geliefert, kannst du es ablehnen. Das gilt auch, wenn beim Bier die Schaumkrone unter dem Eichstrich beginnt.
Übrigens: Mineralwasser darf dir nur in der Flasche serviert werden. Das gibt die Mineral- und Tafelwasserverordnung vor. So soll verhindert werden, dass dir ein günstiges Tafel- oder Leitungswasser statt des teureren Mineralwassers untergeschoben wird.
Bestellst du in Frankreich Leitungswasser, bekommst du das umsonst. In Deutschland wird das zwar von den Verbänden empfohlen, jedoch kann der Wirt dafür einen Preis festsetzen. In diesem Fall ist der Füllstrich am Glas auch hier verpflichtend.
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