Reckloinghausen-Suderwich. Hast du auch schon einmal zu viel Wechselgeld beim Einkaufen an der Kasse wiederbekommen? Ist es strafbar, es einzustecken oder muss ich es zurück geben? Wir klären auf!
Jeden Tag erhalten in unzähligen Fällen Kunden an der Kasse zu viel Wechselgeld zurück. Teilweise erfolgt das unbemerkt. Manchmal erkennt der Kunde jedoch, dass der Kassierer zu viel Wechselgeld herausgegeben hat. Macht man sich dann als Kunde strafbar, wenn man das erhaltene Wechselgeld einfach einsteckt und nichts sagt?
Ist das Behalten strafbar?
Das Behalten von zu viel erhaltenen Wechselgeld ist nicht strafbar. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde den Fehler des Kassierers bemerkt oder nicht.
Begeht man einen Betrugt?
Auch eine Strafbarkeit wegen Betrugs nach Paragraf 263 StGB kommt im Ergebnis nicht in Betracht. Voraussetzung für die Strafbarkeit wäre eine Täuschungshandlung durch den Kunden. Da der Kunde in aller Regel zum Fehler des Kassierers nichts sagen wird, könnte insofern nur eine Täuschung durch Unterlassen vorliegen.
Der Vorwurf würde darin liegen, dass der Kunde den unberechtigten Erhalt des Wechselgelds nicht aufklärt. Eine Strafbarkeit wegen der unterlassenen Aufklärung ist aber regelmäßig ausgeschlossen. Denn der Kunde würde sich nur dann wegen der unterlassenen Aufklärung strafbar machen, wenn er verpflichtet wäre, den Kassierer über seinen Fehler zu informieren (juristisch spricht man von Gerantenstellung).
Dies wird aber in den seltensten Fällen so sein. Eine besondere Aufklärungspflicht besteht im allgemeinen Rechtsverkehr und somit auch gegenüber Kassierern nämlich nicht.
Rückzahlungspflicht
Es ist aber zu beachten, dass ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung des zu viel ausgezahlten Wechselgelds besteht. Bemerkt also der Kassierer seinen Irrtum und verlangt das zu viel zurückgegebene Geld zurück, dann muss man es ihm wieder geben.
Abgesehen von der rechtlichen Seite besteht natürlich immer eine moralische Pflicht, den Kassierer auf sein Versehen aufmerksam zu machen und ihm das zu viel erhaltene Geld – freiwillig – zurück zu gegeben.
(Quelle: Recht-aktuell.de - https://www.refrago.de/darf-man-zuviel-erhaltenes-wechselgeld-behalten-oder-macht-man-sich-strafbar-wenn-man-nichts-sagt)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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