Recklinghausen-Suderwich. Wegen der hohen Strompreise in Deutschland kann ein Wechsel des Stromanbieters jetzt durchaus sinnvoll sein. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Preise für Neukundenverträge aktuell niedriger sind als bei Bestandsverträgen. Ein Anbieterwechsel kann sich daher lohnen.
Die Bundesnetzagentur empfiehlt, regelmäßig den bestehenden Belieferungsvertrag mit aktuellen Angeboten zu vergleichen. Berücksichtige dabei nicht nur den Preis. Auch die weiteren Konditionen (Vertragslaufzeit / Kündigungsfrist) können wichtig sein.
Der Autor hat beim Wechsel des Anbieters in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass „Alte“ die Umstellung auf Lieferungen durch den „Neuen“ mit seltsamen Begründungen verzögern. Das mag zwar hinsichtlich der Kosten nicht unbedingt bedeutsam sein, schafft aber einiges eMail-Hin-und-Her, bzw. unnötige Telefonate zur Klärung des Wechsels. Die folgende technische Umstellung dauerte dann bis zu acht Tage.
Aufgrund einer EU-Vorgabe ist nun eine strikte Vorgabe geschaffen: Der technische Wechsel muss binnen 24 Stunden abgeschlossen sein – und das an jedem Werktag.
Was zu berücksichtigen bleibt, sind die vertraglichvereinbarte Laufzeit und die gesetzliche bestimmte Kündigungsfrist von einem Monat.
(1) Was wird mit dem bestehenden Stromvertrag bei Umzug?
(2) Stromversorgung in der neuen Wohnung
Wenn ein Anbieterwechsel am neuen Wohnort notwendig ist, solltest du einen Liefervertrag zeitig vor dem Umzug abschließen. Den Zählerstand am Einzugstag kannst du nachmelden.
Schließt du den Vertrag nicht rechtzeitig, kommt mit dem Einzug eine Lieferung auf Basis der teuren „Grundversorgung“ zustande. Einen günstigeren „Sondervertrag“ kannst du nicht rückwirkend schließen.
Beim Vertragsabschluss achte darauf, dass du die korrekte Zählernummer / MaLo-ID angibst. Übernimm die Nummer nicht ungeprüft vom Vormieter.
Gibst du irrtümlich die Nummer eines Messgerätes für eine andere Wohnung im Haus an, zahlst du die dort gemessenen Verbräuche und landest mit deiner eigenen Wohnung in der „Grundversorgung“. Du hast damit zwei bestehende Lieferverträge. Die Folgen wieder „aufzudröseln“ ist aufwendig und evtl. sogar mit Nachteilen verbunden.
(3) Separater Messstellenvertrag
Ein Messstellenvertrag regelt Durchführung des Messstellenbetriebs bei Einsatz moderner Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen.
Wenn zu deiner Stromversorgung ein solcher Zusatzvertrag geschlossen wurde, vergiss nicht auch ihn bei Aufgabe der Wohnung zu kündigen.
(4) Der Netzanschlussvertrag
Den schließt ein Hauseigentümer zusätzlich zum Stromliefervertrag ab. Möchtest du als Hauseigentümer umziehen, so musst du den Netzanschlussvertrag beim Netzbetreiber kündigen, kannst ihn aber evtl. auch – falls möglich – an die neue Adresse verlegen lassen.
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