Recklinghausen-Suderwich. Hilft eine kleine Video-Kamera auf dem Armaturenbrett bei strittiger Karambolage-Schuld? Ist das zulässig? Hier ein paar Antworten. Der Einsatz solcher Kameras ist in vielen Ländern akzeptiert. Bei Streit über die Schuld an einem Unfall akzeptieren dortige Gerichte die Aufzeichnungen zu Beweiszwecken durchaus – ebenso im Bereich des Strafrechts.
Also ist der Einsatz einer Dashcam sinnvoll? Ohne Frage, ja. Der Bundesgerichtshof hat die damit erstellten Beweismittel unter bestimmten Bedingungen zur Wahrheitsfindung vor Gericht zugelassen. Und doch gilt das in Deutschland nicht uneingeschränkt.
(1) Hindernis DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt hierzulande Grenzen. Wenn du im öffentlichen Raum Bilder machst und speicherst, dann musst du das den dadurch Betroffenen anzeigen. Und das geht wohl nicht, wenn du aus dem Fahrzeug heraus deine Umgebung bildlich erfasst.
Wer eine Dashcam im Auto montiert und diese ständig ohne besonderen Grund aufzeichnen lässt, verstößt gegen die DSGVO. Bildspeicherung ist nur zulässig „bei berechtigtem Interesse für einen bestimmten Zweck“. Eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung wäre zulässig, z.B. im Falle eines Unfalls.
Du merkst schon: es ist schwer abzuwägen, wann man aufzeichnen darf und wann nicht. Dazu ein paar Hinweise zu Gerichtsentscheidungen.
(2) Verwertbarkeit der Bilder
Weil eben nicht leicht zu entscheiden ist, wann eine Aufzeichnung gestattet ist und wann nicht, gab es in der Vergangenheit unterschiedliche gerichtliche Urteile.
Im Jahr 2018 entschied der Bundesgerichtshof: Eine Verwertung gespeicherter Dashcam-Bildern ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn damit gegen den Datenschutz verstoßen wurde.
Allerdings verlangte der BGH vor Zulassung der Bilder zu Beweiszwecken eine sogenannte „Interessen- und Güterabwägung“. D.h., das Gericht musste zunächst prüfen wessen Interessen schwerer wiegen, die des Aufzeichnenden oder die des Aufgezeichneten.
Das führt zu einer Menge Einzelfallentscheidungen.
(3) Und dann kam die DSGVO
Die gilt für Deutschland seit 2018; in Kraft nach dem oben genannten BGH-Urteil. Und schon gab es wieder Unsicherheit. 2020 entschied das Landgericht Mühlhausen: Die DSGVO mache strengere Datenschutzvorgaben als die zuvor geltenden Bestimmungen (die, auf die sich das BGH-Urteil bezogen hatte). Es müsse Rechtssicherheit geschaffen werden, da den Bürgern die bis dahin getroffenen Einzelfallentscheidungen nicht zugemutet werden könnten.
Die geforderte Klarstellung lässt bisher auf sich warten. Es bleibt vorläufig bei den Einzelfallentscheidungen und bei Rechtsunsicherheit im Vorfeld einer Klage.
Du solltest auch bedenken: Es ist gar nicht sicher, dass du mit Dashcam-Aufzeichnungen aussagekräftige Bilder von einem Unfallgeschehen erreichen kannst. Die Kameras erfassen i.d.R. nur einen recht kleinen Bildausschnitt. Evtl. helfen dir die Bilder also gar nicht.
(4) Bußgeld-Risiko
Auch wenn Dashcam-Aufzeichnungen im Einzel als Beweis zugelassen werden, so solltest du nicht wahllos Bilder aufnehmen. Wenn du eine Dashcam laufen lässt, um Verkehrssünder zu erfassen und anzuzeigen, dann fehlt dir der berechtigte Anlass und du muss bei Ertapptwerden mit einem drastischen Bußgeld rechnen – Verstoß gegen die DSGVO!
Auf keinen Fall solltest du die gemachte Bilder im Internet veröffentlichen. Damit verstößt du gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung der von Aufzeichnungen erfassten Personen. Dann gibt’s nicht nur ein Bußgeld. Du könntest auch von solchen Personen auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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