Recklinghausen-Suderwich. In seinen Beiträgen vom 16. April, sowie 1. und 8. Mai stellte Wolfgang Wegener diese Aspekte vor: Kredite möglichst vermeiden – Schulden tilgen; Risikoabsicherung (Schadenersatz / Krankheit / Berufsunfähigkeit / Tod); Trennung von Risikoabsicherung und Vermögensbildung; Rücklagen schaffen; Wo findest du Beratung zum Vermögensaufbau? Kosten beachten; Flexible Sparprodukte sind vorteilhafter; Girokonto; ETF-Sparplan und Riester-Vertrag. Heute geht es um Altersvorsorge.
(11) Betriebliche Altersvorsorge
Aktuell kannst du von deinem Arbeitseinkommen durch den Arbeitgeber monatlich 322 € in einen Altersvorsorgeplan überweisen lassen. Dafür fallen weder Sozialabgaben noch Steuern an. Weitere 322 € sind steuerfrei ansparbar, also 644 € im Monat.
Für viele Arbeitnehmer ist das eine gute Lösung als Ergänzung zur gesetzlichen Rente – von der man annehmen muss, dass sie in der Zukunft nicht mehr so üppig ausfallen wird, wie für die derzeitigen Rentenempfänger:innen.
Aber lohnt sich das immer? – Es kommt auf den Beitrag an, den der Arbeitgeber dazu leistet!
Manche Firmen übernehmen die gesamte Beitragszahlung für ihre Mitarbeitenden. Da solltest du nicht nein sagen. Ansonsten: Der Arbeitgeberanteil an den monatlichen Einzahlungen in den Fond sollte mindestens bei 60 % liegen. Für junge Mitarbeitende gilt:
je höher, desto besser.
Letztlich kommt es aber immer auf eine erfolgreiche Anlagestrategie des Fondsmanagers an. Wie schon im vorherigen Artikel gesagt: Die erzielte Rendite ist am Ende entscheidend. Und dann sind da noch die Verwaltungskosten des Kapitalanlegers. Wenn die zu hoch ausfallen, rechnet sich ein Altersvorsorgevertrag ganz grundsätzlich nicht.
Der Sicherheitsaspekt spielt ebenfalls eine Rolle. Das Geld sollte vom Fondsverwalter breit gestreut angelegt sein. Immerhin warten junge Anleger gut 40 Jahre, bis sie Auszahlungen aus dem Vertrag erhalten können.
Noch ein Punkt ist zu bedenken: Du sparst zwar für einen Eigenanteil von 322 € Steuer und Sozialabgaben und für weitere 322 € die Steuer – andererseits reduziert das auch deine Ansprüche auf Kranken-, Eltern- oder Arbeitslosengeld sowie ggf. Erwerbsminderungsrente.
Nicht zu vergessen: Von den später fließenden Betriebsrenten müssen im Gegenzug dann Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
(12) Wohneigentum als Altersvorsorge
Ganz klar: Wenn du im Rentenalter keine Miete mehr zahlen musst, weil du in eigenen vier Wänden lebst, dann ist das eine ganz erhebliche Entlastung deines Budgets. Bei den in den letzten Jahren stetig steigenden Mieten ein sehr wesentlicher Aspekt. Dazu kommt die meist höhere Lebensqualität im Eigenheim oder in der Eigentumswohnung.
Das Ansparen der notwendigen Eigenmittel für Immobilienerwerb ist ein erster Schritt. Du solltest möglichst auf 15 % Eigenkapital kommen. Den Rest des Kaufpreises (plus Nebenkosten!) wirst du wohl über Darlehen finanzieren müssen. Ab dann wirst du nicht mehr sehr viel Mittel zum Aufbau von sonstigem Vermögen zur Verfügung haben.
Den Eigenkapitalstock solltest du nicht in langfristigen Anlageprodukten bilden. Lebens- und Rentenversicherungen eignen sich dazu kaum – es sei denn du willst erst im Alter Wohneigentum erwerben.
Ansonsten bieten sich auch hier ETF’s an. Es sollten aber keine sein, bei denen vor allem auf Kursgewinn gesetzt wird. Solche Anlagen musst du wegen des möglichen Auf- und Abs im Kursverlauf immer als evtl. notwendig langfristige Bindung sehen. Mit dem Ziel einer Zusatzrente im fernen Alter wäre das okay, nicht aber wenn du in wenigen Jahren die Fondsanteile zum Kauf von Wohnungseigentum liquidieren musst. Deshalb ist es besser, hier in relativ kursstabile ETF’s mit breiter Risikostreuung (zum Welt-Fonds) zu investieren.
Wohnungsbau- oder -kaufdarlehen nimmst du besser zu einem langfristig vereinbarten Zinssatz. Das gibt dir Kalkulationssicherheit. Der Nachteil längerer Zinssatzbindung: du kannst ein Darlehen nicht vorzeitig ablösen. Bei notwendigem Verkauf einer Immobilie – z.B. wegen Trennung von Partner oder Partnerin oder bei Wohnortwechsel wegen neuer Arbeitsstelle – können evtl. hohe Vorfälligkeitsentgelte anfallen.
Außerdem: Solltest du im Verlauf der Darlehenstilgung unerwartet Einkommenssteigerungen haben und so zu einer größeren Tilgung in der Lage sein, geht das nur, wenn du im Darlehensvertrag eine Sondertilgungsklausel vereinbart hast. Dann kannst du einen bestimmten Betrag zusätzlich zur vereinbarten regelmäßigen, meist monatlichen Tilgung auf das Darlehenskonto einzahlen. Entsprechend früher bist du lastenfrei.
Auch bei bestehender Sondertilgungsklausel ist zu prüfen, ob es statt der Sondertilgung nicht profitabler ist, das Verfügbare zu einem Zinssatz anzulegen, der höher ist als der Zinssatz beim Darlehen. Derzeit ist das oft der Fall. Es wurden vor wenigen Jahren Darlehen mit einer Laufzeit von 10, 15 oder 20 Jahren zu Zinssätzen abgeschlossen, die teilweise deutlich unter 2 % lagen. Jetzt bekommst du selbst bei Tages- und Festgeld teilweise mehr als 3 % Zinsen. Da legst du dein Geld besser zu diesen Konditionen an und verwendest es erst beim Auslaufen der Festzinszeit zur Tilgung.
Im nächsten Beitrag bespricht der Autor die Bildung der Eigenkapitalquote über einen Bausparvertrag sowie den Einsatz solcher Verträge zur Kaufpreisfinanzierung.
(Quelle: Verbraucherzentrale u.a.)
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