Recklinghausen-Suderwich. In Beiträgen vom 16.April und 1. Mai stellte unser SBW-Finanzberater Wolfgang Wegener diese Aspekte vor: Kredite möglichst vermeiden – Schulden tilgen; Risikoabsicherung (Schadenersatz / Krankheit / Berufsunfähigkeit / Tod); Trennung von Risikoabsicherung und Vermögensbildung; Rücklagen schaffen; Wo findest du Beratung zum Vermögensaufbau?; Kosten beachten; Flexible Sparprodukte sind vorteilhafter; Girokonto und ETF-Sparplan.
Im heutigen Beitrag wird vorgestellt:
(10) Der Riester-Vertrag
Diese Altersvorsorgeform wurde 2022 eingeführt, nachdem zuvor das „Nettorentenniveau“ des „idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit 45 Beitragsjahren“ von 70 % auf 67 % reduziert worden war.
Zunächst bespreche ich die Eckdaten zu Riester-Verträgen und am Schluss sage ich etwas zu der Sinnhaftigkeit dieser Altersvorsorgeform.
Angepriesen wird der „Riester“ mit Hinweis auf die staatliche Förderung, die in das Ersparte einfließt. Dieser Zuschuss setzt sich auf Grund- und Kinderzulagen zusammen. Bedingung zur Erlangung de Zulagen: Aus eigenen Mitteln musst du (aktuell) 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in Folgejahr ansparen. (Du bist als Sparer selbst dafür verantwortlich, dass bei Einkommenssteigerung die Sparrate entsprechend angepasst wird.)
Du darfst in den Riester-Vertrag beliebig hohe Einzahlungen vornehmen, erhältst aber nur für maimal 2.100 € im Jahr die staatlichen Zuschüsse. (Bei Eheleuten 2.100 € je Person.) Seit 2018 beträgt die Grundzulage 175 € pro Person und Jahr. Als Kinderzulage zahlt der Staat pro Kind 185 € bzw. 300 € (wenn das Kind nach 2007 geboren wurde).
Mit dem „Berufseinsteigerbonus“ wird die Riester-Rente um eine staatliche Zulage von 200 € bis zur Erreichung des 25. Lebensjahrs aufgestockt.
Der Sparbeitrag ist bis zu 4 % des Jahresbruttos, maximal 2.100 €, steuerlich absetzbar. Bei zusammen veranlagten Eheleuten liegt die Grenze bei 4.200 €. Im Gegenzug ist die später fällige Rente einkommenssteuerpflichtig.
Die Riester-Förderung gilt für diese Anlageformen:
Anbieter von Fondssparplänen und fondsgebundenen Rentenversicherungen müssen den Kapitalerhalt garantieren.
Der vom Staat geförderte Sparanteil (siehe oben die max. 2.100 €, bzw. 4.200 € pro Jahr) kann nicht auf Dritte übertragen werden und unterliegt nicht dem Zugriff eines Gläubigers oder des Insolvenzverwalters. Dieser Zugriffsschutz gilt aber nur, wenn sowohl förderfähige Beiträge geleistet wurden als auch ein entsprechender Zulagenantrag für diese Beiträge gestellt worden ist. Ohne solch einen Antrag gibt es keinen Schutz. Deshalb ist es empfehlenswert, einen „Dauerzulagenantrag“ zu stellen. Dann muss ein Antrag nicht jedes Jahr erneut gestellt werden. Und bedenken: Sparleistungen über den geförderten Sparanteil hinaus sind nicht geschützt!
Auszahlungen aus dem Riester-Vertrag beginnen mit Eintritt in die Altersrente und zwar lebenslang, mindestens bis zur Erschöpfung des Angesparten + Zulagen + Garantiezins. Vor Eintritt in die Rente ist eine Verwendung für den Erwerb von Wohnungseigentum oder energetische Sanierung desselben möglich. Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages sind die Zulagen zurückzuzahlen.
Der Vertrag kann jedoch auch ruhend gestellt werden, womit die Zahlungen entfallen. Stirbt der Anleger vor Verbrauch des Angesparten, fällt der Rest seinem Ehepartner zu, nicht aber ersatzweise anderen möglichen Erben, z.B. den Kindern.
Seit einiger Zeit wird der Nutzen der Riester-Altersvorsorge erheblich angezweifelt. Die Verbraucherzentrale macht diese Rechenbeispiel auf:
Für einen jungen Durchschnittsverdiener Mitte 20 ohne Kinder ergäbe sich eine Rendite des zulagebegünstigten Sparbetrages um nur etwa 0,3 Prozentpunkte pro Jahr. Mit zwei Kindern wird es durch die Zulagen zwar besser, aber die zusätzliche Rendite beträgt auch dann nur 0,7 Prozentpunkte.
Entscheidend für eine gute Rendite ist die Anlage des Ersparten durch die Fondsmanager. Die teilweise hohen Provisionen jedoch mindern den Erfolg. Die Verbraucherberater sagen: „Die Realität auf dem Riester-Markt ist voller Fallstricke. Unabhängige Beratung zur Riester-Rente gibt es nicht, weil die Berater Provisionsinteressen verfolgen. Die Produkte, die diese als Altersvorsorge verkaufen, haben regelmäßig zu hohe Kosten und zu geringe Renditen.“
Die Renditechancen seien nicht nur wegen hoher Kosten und fragwürdiger Anlagekonzepte unzureichend, sondern auch wegen Verpflichtung, dass Verluste unberücksichtigt bleiben müssen. Diese Garantie reduziert die Ertragschancen.
Ein weiteres Problem ist die zwingende Verknüpfung mit einer lebenslangen Rentenzahlung. Die privaten Versicherer müssen vorsichtig kalkulieren und wollen dennoch Gewinne erzielen. Darum unterstellen sie eine Lebenserwartung, die weit über dem Sterbealterindex des Statistischen Bundesamtes liegt. Zudem wird der garantierte Erfolgszins niedrig gesetzt.
Die Zeitschrift Capital hat auf Basis der Zahlen per Ende 2022 (20 Jahre nach Riester-Start, d.h., die ersten Verträge mit einer Laufzeit von 20 Jahren kamen nun zur Auszahlung) folgende Erkenntnis gezogen:
Berücksichtigt man die Inflationsrate, so kommen Verbraucherschützer zu dem Ergebnis, dass Sparer unterm Strich sogar Verluste machen – trotz staatlicher Förderung. Ein einfacher und flexibler ETF-Sparplan mit Welt-Index bringt aufgrund geringerer Kosten und der historisch begründeten besseren Renditen einen größeren Erfolg. Siehe dazu der Beitrag vom 1. Mai.
(Quelle: Verbraucherzentrale u.a)
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