Recklinghausen-Suderwich. Fitnesstracker werden verwendet um die eigene Fitness, Trainingserfolge oder Gesundheitsdaten zu überwachen. In Form eines kleinen und leichten Armbands werden sie inzwischen auch gerne als sportliche Lifestyle-Version für eine herkömmliche Armbanduhr genutzt. Geht es um die Fitness, sind sie aber nicht auf die Form einer Armbanduhr beschränkt.
Während Versionen mit Brustgurt meist von Sportlers genutzt werden, gibt es inzwischen sogar Geräte, die als Ring völlig unauffällig sind und ständig getragen werden können. Auch Smartphones und Smartwatches bieten solche Funktionen oftmals als sog. Hybridgeräte an.
Die Akzeptanz und Verbreitung dieser Geräte ist groß. Während laut einer Studie fast 41% der Deutschen Fitnesstracker nutzen, sind es in Österreich und in der Schweiz bereits mehr als 50%. Die Tracker sammeln Informationen zu deiner Person, zu deinen Gesundheitswerten und deine Bio-Daten, Aber auch die aktuelle Positionen und Wegstrecken werden aufgezeichnet. Wird der Tracker (via Bluetooth, NFC, WLAN) mit z.B. einem Smartphone verbunden um ihn auszulesen, können die Daten in einer Cloud des Herstellers gespeichert und ausgewertet werden.
So werden Personenprofile erzeugt, die ein beliebtes Ziel von Werbetreibenden sind. Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) warnt darüber hinaus, dass die dabei gespeicherten Daten ausgespäht oder sogar die Kontrolle über das Smartphone oder den Fitnesstracker übernommen werden können.
Fitnesstracker von der Krankenkasse
sind generell die unbedenklichsten Fitnesstracker. Sie unterliegen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Infolge dessen ist sowohl das Tragen eines Fitnesstrackers, als auch die Weitergabe der Daten an die Krankenkasse generell freiwillig und bedarf einer gesonderten und ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Krankenkasse und Nutzer. Aber auch bei diesen Geräten ist es ratsam, auf die nachstehenden Hinweise zu achten.
Bei Kauf und Einsatz
von Fitnesstrackern ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Ein passendes Gerät sollte so ausgewählt werden, dass nur die benötigten Funktionen und Sensoren vorhanden sind. Darüber hinaus kann man über die Datenschutzhinweise des ausgewählten Gerätes die Verantwortlichkeit für das Gerät, die Datenübermittlung, die App, sowie die Verschlüsselung der Daten herausfinden.
Wenn diese Hinweise nicht in Deutsch verfügbar sind oder unvollständig oder lückenhaft formuliert sind, ist besondere Vorsicht angebracht.
Nach dem Kauf
ist zunächst die Ersteinrichtung des Gerätes nötig. Auch hier solltest du besondere Sorgfalt walten lassen und dies in einer sicheren Umgebung, d.h. zu Hause machen, um zu vermeiden, dass sensible Daten mitgeschnitten werden.
Die bei Einrichtung geforderten Informationen solltest du generell nur auf das Nötigste beschränken. Zugriffsrechte auf z.B. auf Kamera, Mikrofon, Bildergalerie oder Kontakte sind für die Gerätefunktion nicht erforderlich und sollten daher auch nicht erteilt werden.
Die weitere Verwendung
Prüfe, ob der Hersteller langfristig Sicherheitsupdates zur Verfügung stellt. Diese sollten automatisiert erfolgen können. Ist eine Verschlüsselung der Daten möglich, solltest du sie eingeschalten. Nach einen Update ist es sinnvoll die Zugriffsrechte sowohl auf den Trecker, als auch auf die App erneut zu prüfen und gegebenenfalls einzuschränken. Dies gilt ebenfalls für die erteilten Berechtigungen.
(Quelle: Tagesspiegel.de)
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