Recklinghausen-Suderwich. In einem am 11. März erschienenen Beitrag machte unsere Mitautorin im Redaktionsteam, Stefanie Dorowski-Lahme, zu „Grüntee-Extrakt: Gesundheitlicher Benefit oder Gefährdung?“ kritische Anmerkung zu diesem Produkt der Nahrungsergänzungsindustrie. Das war für unser Team der Anlass zu einer breiteren Beschäftigung mit dem Thema „Tee“. Hier der Einstieg in die kleine, in den nächsten Wochen fortgesetzte „Tee-Reihe“.
Kräutertee – Arzneitee, Wellness oder Gesundheit? Welche Wirkungsversprechen sind zuverlässig? Die Hersteller suggerieren schon in den Namen ihrer Produkte gute Laune, guter Schlaf, Frieden und Glückseligkeit, schöne Haut, Ausgeglichenheit für Figur und Hormone. Ernsthaft? Die Redaktion des NDR hat genauer hingesehen.
(1) Kräutertee und Arzneitee – die Unterschiede
„Arzneitees“ dürfen die Wirkung der Heilkräuter im Produktnamen deutlich machen und z.B. einen „Nieren-Heiltee“ bewerben. Kräutertee-Hersteller dürfen das nicht. Trotzdem finden sich Teezusammenstellungen z.B. unter dem Namen „Gesundheits-Kräutertee“. Die angedeutete Wirkung solltest du nicht zu hoch einschätzen
Für den „Arzneitee“ gelten strenge und kontrollierte Anforderungen. Ein Beispiel: Brennnesseltee als Kräutertee darf neben den Blättern auch die Stängel der Pflanze enthalten. Brennnesseltee als wirksamer Arzneitee darf nur aus Brennnesselblättern bestehen; denn: die Blätter geben eine heilende Wirkung, die Stängel nicht.
Arzneitees sind als solche vorn auf der Verpackung ausgewiesen. Sie brauchen eine Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz. Eine Mindestmenge wirksamer Inhaltsstoffe sowie Angaben zur Zubereitung und Dosierung sind vorgeschrieben. Das drückt sich im Verhältnis zum Kräutertee im höheren Preis aus.
(2) Tees mit Gesundheitsversprechen
Enthalten Kräutertees Vitaminzugaben, dürfen „gesundheitsbezogene Angaben“ auf den Verpackungen stehen. Ab einer geringen Menge an zugesetztem Vitamin C im Tee darf etwa mit der "Stärkung des Immunsystems" geworben werben. Bei der Zugabe von kleinen Mengen an Vitamin B12 dürfen Hersteller "Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung" auf die Packung schreiben.
Dazu die Verbraucherschützer: Die Zugabe von Vitaminen wie Vitamin C oder B12 im Kräutertee hat keinen Gesundheitseffekt, da man diese durch eine normale Ernährung ohnehin schon in ausreichender Menge zu sich nimmt. Es darf vermutet werden, dass Hersteller ihre Produkte nur mit geringen Vitamin-Beigaben versehen, um mit bestimmten gesundheitsbezogenen Aussagen auf der Packung werben zu können. Und so könnte die Wirkungslosigkeit anderer Inhaltsstoffe übertüncht werden.
(3) Ingwer und Honig im Tee
Ingwerwurzel und Honig im Tee – gern genossen an kälteren Tagen. Dabei ist „Honig“ hier oft nur ein Aroma und hat mit echtem Honig nichts zu tun. Manchmal sind auch geringste Mengen an „Honiggranulat“ enthalten – winzige Körnchen aus Maltodextrin und etwas getrocknetem Honig. Ingwer steckt meist in Pulverform in den Beuteln drin – und das oft nur in geringen Mengen.
Dabei lässt sich Ingwer-Tee schnell mit frischem Ingwer selbst machen: Ingwerstücke aufkochen, um so mehr der guten Bestandteile aus der Wurzel herausholen.
(4) Rotklee, Ashwagandha und Co.
Geworben wird gerne mit Zugaben von Kräutern und Wurzeln, die man als Wirkstoffe gegen verschiedene Beschwerden kennt. Verbraucherschützer kritisieren hier etwa die Zugabe von Rotklee in Tees, die Frauen in den Wechseljahren ansprechen sollen. Angeblich ist Rotklee eine schonende pflanzliche Alternative zu Hormonpräparaten. Die Wissenschaft konnte das bisher nicht nachweisen.
Zu den exotischen Pflanzenzugaben zählt „Ashwagandha“. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät derzeit von Produkten mit Ashwagandha-Anteilen ab. Noch sei unklar, ob man Stoffe aus der Pflanze unbedenklich konsumieren kann. Es wurden bereits Leberschäden nach der Einnahme dokumentiert.
Das BfR hat diese Pflanzenzusätze in Nahrungsergänzungsprodukten als bedenklich gekennzeichnet:
Die Verbraucherzentrale warnt vor Produkten mit diesen und vielen anderen pflanzlichen Stoffen.
Nächste Woche schreibt Stefanie zur „Wirkung von Tee“.
(Quelle: https://t1p.de/elsy6 / NDR)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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