Recklinghausen-Suderwich. Probleme bei der Internetnutzung sind immer noch keine Ausnahme. Auch in Zeiten von Glasfaser und 5G ist langsames Internet und völliger Ausfall des Internets ein häufiges Problem. Jedoch wurden die Rechte der Verbraucher inzwischen massiv gestärkt. So kannst du bei bestimmten Voraussetzungen den Vertrag außerordentlich kündigen oder den Monatsbeitrag kürzen.
Auch heute werben die entsprechenden Internetanbieter (Provider) immer noch mit der technisch schnellsten Internetgeschwindigkeit für ihren Vertrag. Aber achte einmal darauf: Es steht dabei immer ein „bis zu“ davor. Das bedeutet in der Praxis, dass statt der zugesagten z.B. 50 Megabit/Sekunde nur 5 geliefert werden und die Werbeaussage dadurch generell nicht falsch ist.
Deshalb sind inzwischen die Provider verpflichtet in einem Produktinformationsblatt über die Übertragungsraten zu informieren. Bei Vertragsabschluss erhält du eine schriftliche Vertragszusammenfassung. In dieser müssen die in einer Vorprüfung des Providers zu deinem Vertrag ermittelten Internetgeschwindigkeiten angegeben sein. Die hier vom Provider genannten Internetgeschwindigkeiten sind ein verbindlicher Vertragsbestandteil und müssen erreicht werden.
Wie kann ich die Geschwindigkeit prüfen?
Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Internetportale, welche eine Geschwindigkeitsermittlung vornehmen. Sie können einen ersten Eindruck der Geschwindigkeit bestätigen, einen verbindlichen Nachweis über die erreichten Geschwindigkeiten (z.B. für eine Beitragskürzung) bieten diese jedoch nicht.
Wenn die Geschwindigkeit nicht erreicht wird?
Einen Nachweis über die verringerte Geschwindigkeit bietet nur ein signiertes Messprotokoll. Das kannst du mit der App www.breitbandmessung.de/desktop-app (für Windows, MacOS und Linux) der Bundesnetzagentur erstellen. Da werden die Download-Geschwindigkeit (Herunterladen von Daten), die Upload-Geschwindigkeit (Laden von Daten in das Internet) und die Paket-Laufzeit (Zeitraum für den Versand von Datenpaketen zum Empfänger und zurück) protokolliert.
Die Provider müssen die zugesagte Geschwindigkeit nur bis zur Anschlussdose in der Wand liefern. Die Einschränkungen haben jedoch oft Gründe, die in der eigenen Verantwortung liegen und zuvor geprüft werden sollten, wie z.B.:
Bei einem Komplettausfall
Wenn es zu einem Komplettausfall gekommen ist, muss dich der Provider darüber informieren. Dauert der länger (ab dem 3. Tag) steht dir eine nach Tagen gestaffelte Entschädigung zu.
Bei einem längeren Ausfall kannst du dem Provider eine angemessene (10-14 Tage) Frist setzen. Ist der Ausfall nach Ablauf der Frist nicht behoben, kannst du u.U. den Vertrag außerordentlich kündigen (Einwurfeinschreiben).
Entschädigungen stehen dir aber auch zu, wenn Techniker nicht, oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erscheinen.
(Quelle: Verbraucherzentrale.de)
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