Recklinghausen-Suderwich. Grüner Tee wird aus derselben Pflanze wie schwarzer Tee gewonnen, allerdings im Gegensatz zu dieser nicht fermentiert. Als aufgebrühtes Getränk wird er in Asien schon seit etwa 4.000 Jahren getrunken und ihm werden zahlreiche gesundheitsfördernde Eigenschaften zugesprochen. Dafür verantwortlich sind die vielen sekundären Pflanzenstoffe wie Polyphenole, Gerbstoffe und Katechine.
Um die Wirkung der positiven Stoffe zu konzentrieren, hat die Nahrungsergänzungsmittelindustrie diverse Grüntee-Extrakte in Pulverform im Angebot.
So soll das Mittel vor Krebs schützen, das Immunsystem stärken, den Cholesterin- und Blutzuckerspiegel senken und durch die Ankurbelung des Stoffwechsels den Fettabbau unterstützen. Einige Blogger gehen sogar soweit zu behaupten, dass Arthritis, Rheuma, Endometriose, Herzerkrankungen, Allergien und Alzheimer mit Grünteeextrakten zu behandeln seien.
Das klingt natürlich zuerst einmal verlockend: Ein Produkt gegen so viele Krankheiten! Doch leider gibt es auch hier, wie bei so vielen Nahrungsergänzungsmitteln nur wenige oder gar keine Beweise auf deren Wirkung. Die meisten Daten wurden mit Zell- oder Tierversuchen erhoben und nur wenige Studien an Menschen durchgeführt, geschweige denn Langzeitstudien.
Deshalb sollte man als Verbraucher sehr kritisch auf diese Produkte schauen, denn in den Pulvern ist ein Kathechin mit Namen Epigallocatechingallat-3-gallat enthalten, welches verantwortlich gemacht wird, die Leber zu schädigen, bis zum Leberversagen, den Blutdruck und den Augeninnendruck zu erhöhen.
Die EU hat daraufhin 2023 eine Beschränkung des EGCG-Gehaltes von Grüntee-Extrakten auf den Weg gebraucht. So soll ein Warnhinweis auf der Packung darauf hinweisen, dass nicht mehr als 800 Milligramm EGCG pro Tag konsumiert werden sollen. Folgende Warnungen sollten sich ebenfalls auf der Verpackung befinden:
„Sollte nicht verzehrt werden, wenn am selben Tag andere Erzeugnisse mit grünem Tee konsumiert werden.“
„Sollte nicht von schwangeren oder stillenden Frauen und Kindern unter 18 Jahren verzehrt werden.“
„Sollte nicht auf nüchternen Magen verzehrt werden.“
Wer also immer noch das Bedürfnis verspürt, Grüntee-Extrakt einzunehmen, sollte noch folgende Hinweise beachten: Verzicht auf Produkte, denen Piperin zugefügt wurde (Erhöht die Bioverfügbarkeit von EGCG), Beeinflussung von bestimmten Laborwerten, wie Leberenzyme, Wechselwirkungen mit zahlreichen Medikamenten (z.B. Betablockern, Gerinnungshemmern, Cholesterinsenkern uvm.).
Also im Zweifelsfall immer mit dem Hausarzt abklären, ob die Einnahme von solchen Produkten zu Gesundheitsförderung oder –gefährdung beiträgt. Im Übrigen ist grüner Tee durchaus, d.h. in Maßen getrunken und nicht als konzentriertes Pulver verabreicht, gesund.
(Quelle: Verbraucherzentrale NRW)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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