Recklinghausen-Suderwich. Nein, das knuffige kleine Auto gehört nicht dazu. Und die Übersetzung von „smart“ aus dem Englischen = intelligent oder clever hilft auch nicht so leicht weiter. Also was ist damit gemeint?
Wenn Armbanduhren e-Mails empfangen, Waschmaschinen Strom- und Wasserverbrauch an eine App melden oder Lautsprecher Fragen beantworten, gelten sie als „smart“. Die Geräte werden digital gesteuert, verarbeiten wichtige Daten und sind mit dem Internet verbunden.
Die Bundesnetzagentur rät zur Vorsicht bei smarten Produkten, die die Privatsphäre verletzen können. Smarte Geräte mit eingebauten Kameras und Mikros bergen Risiken für die Privatsphäre, wenn sie unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen können und diese an andere Geräte übertragen. Solche Produkte sind in Deutschland nicht erlaubt.
"Smarte Spielzeuge, smarte Saugroboter oder smarte Brillen können unser Leben erleichtern, doch die damit verbundenen Risiken für die Privatsphäre sind nicht zu unterschätzen. Menschen müssen klar und deutlich erkennen können, wenn sie aufgenommen werden, vor allem auch in Kinderzimmern", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Überwachungskameras, z.B. verbaut in Lampen oder Türklingeln, können zur Sicherung der Wohnung oder des eigenen Grundstücks beitragen. Häufig sind derartige Kameras mit Bewegungsmeldern ausgestattet. Sie sind in Deutschland nur dann erlaubt, wenn sie gut sichtbar sind und keine heimlichen Aufnahmen ermöglichen.
Ganz allgemein gilt: Mit Sicherheitskameras darf man nur das eigene Grundstück filmen. Nachbargrundstücke und öffentliche Wege sind in der Regel tabu. Und das gilt auch für gemeinsam genutzte Zufahrten. Selbst Kamera-Attrappen können Fremdrechte verletzen.
Futter- und Leckerli-Automaten erleichtern die Betreuung von Haustieren aus der Ferne. Verfügen sie über eine sendefähige Kamera oder ein Mikrofon, mit denen Bilder oder Töne drahtlos übertragen werden können, sind sie unter Umständen verboten. Dies ist der Fall, wenn die Aufnahmen unbemerkt erfolgen und per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone der Besitzerin oder des Besitzers übertragen werden.
Dies gilt auch für smarte Brillen, wenn diese keine optischen Warnzeichen oder akustischen Signale abgeben, die auf das Fotografieren oder das Filmen hinweisen. Entscheidend ist: Aufnahmesituation muss für die aufgenommene Person eindeutig erkennbar sein.
Saugroboter erleichtern das Leben. Verboten ist es, wenn sie heimlich Audiodateien oder Bilder z.B. per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone der Besitzerin oder des Besitzers übertragen können.
Die Bundesnetzagentur hat weitere kritische Spionagegeräte im Handel entdeckt: Halsketten mit einem versteckten Mikrofon, ein Blumenkorb mit Spionagekamera und ein videofähiger Rasierapparat.
Wann sind smarte Produkte verboten?
Wenn
Die Bundesnetzagentur rät
Bei Unklarheiten kannst du dich an die Bundesnetzagentur wenden: spionagegeraete@bnetza.de oder telefonisch unter 0228 14 15 16.
(Quelle: https://t1p.de/wxn17)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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