Recklinghausen-Suderwich. GKV oder PKV - was ist letztlich teurer? Die Privaten Krankenversicherer (PKV) bieten immer zwei grundsätzliche Normal-Varianten: Basistarif oder Standardtarif. Der erste orientiert sich bei den Leistungen an denen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), hat aber diverse Vorteile. Siehe dazu Teil 1+3+6 unserer Serie, zu finden über den Suchen-Button auf unserer Website (oben rechts) unter dem Stichwort „Krankenversicherung“.
Die zweite Variante ist dagegen leistungsschwächer. (Und dann gibt es noch die Notlagenvariante; der Name sagt es: für das Notwendigste. Dazu mehr in Teil 6 der Serie.)
Wer gut verdient, kann in die PKV wechseln – oft zu günstigeren Beiträgen als in der GKV. Der Wechsel könnte aufgrund der aktuell steigenden GKV-Beiträge verlockend sein. Die Frage ist nur: bleibt das auf Dauer so? Die Süddeutsche Zeitung hat dazu auf Basis einer dpa-Pressemitteilung berichtet. (Die Ausführungen gelten nicht für Beamte und Beamtinnen. Für sie gilt ein spezielles Versicherungssystem in Verbindung mit der Beihilfeberechtigung.)
(1) Wer kann die PKV wählen?
Selbständige, Studenten, Angestellte, Beamte. Allerdings nur, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 73.800 € überschreitet (Wert für 2025). Die Beiträge werden je nach Wahl eines Leistungskatalogs berechnet. Das individuelle Risiko spielt auch eine Rolle. Menschen mit Vorerkrankungen können abgelehnt werden oder müssen deutlich höhere Beiträge aufbringen.
(2) Was gilt für die GKV?
Sie muss jede Person aufnehmen. Die Beiträge sind festgelegt und liegen incl. des Zusatzbeitrags bei 16,5 bis 19 % des Bruttos, je nach Anbieter. Die Hälfte des Beitrags trägt der Arbeitgeber. Der Beitrag ist innerhalb einer Kasse für alle gleich, egal ob kerngesund oder schwer krank.
(3) Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherer
Grundsätzlich gilt nach Aussage von Ulrike Steckkönig, Versicherungsexpertin bei der Stiftung Warentest: „Ganz grob vereinfacht soll die Summe der im Laufe des Lebens eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zinsen für die Rücklagen den ausbezahlten Leistungen entsprechen. Der Beitrag sinkt daher nicht, wenn das Einkommen geringer wird.“
Entscheidend für die Kalkulation sind die Annahme der Lebenserwartung, die voraussichtlich anfallenden Kosten und die geschätzten Zinsen für Rücklagen.
Ein junger Privatversicherter kostet i.d.R. weniger als ein 80-Jähriger. Deshalb bleibt von den Beiträgen des Jungen Geld übrig, das zinsbringend angelegt wird. Solange die Kalkulation stimmt, bleiben die Beiträge konstant. Entwickeln sich aber die Kosten stärker als kalkuliert, muss der Beitrag korrigiert werden.
Das war zuletzt der Fall und wird sich vermutlich fortsetzen. Der Grund? Ungewöhnlich gestiegene Lohnkosten im Pflegesektor und anderswo.
Die Beitragskalkulation stellt die PKV für jeden Versicherten individuell an. Ein Erwachsener zahlt in der PKV durchschnittlich 623 € monatlich. Auch hier trägt der Arbeitgeber die Hälfte. Kinder sind in der PKV – anders als in der GKV – nicht automatisch mitversichert. Da kann je Kind schon mal ein Zuschlag von 100-200 € im Monat anfallen.
(4) Der Vergleich
Im Laufe des Versicherungszeitraums werden die Beiträge in beiden Sparten steigen. In der GKV weil zumeist mit längerer Berufstätigkeit das Einkommen steigt. In beiden, weil allgemeine Kostensteigerung aufzufangen sind.
Wenn aber im Rentenalter das Einkommen sinkt, gehen die Beiträge zur GKV zurück – die in der PKV aber nicht! Eine Untersuchung der Beitragsstabilität in der privaten Krankenversicherung wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) untersucht.
„Die medizinische Inflation und der Rechnungszins haben die stärksten Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung“, sagt Maik Schwarz, Fachreferent bei der Bafin und einer der Autoren der Studie.
Die PKV ist lange bei der Verzinsung der Rücklagen von prognostizierten 3,5 % p.a. Zinsen ausgegangen. Dann kam die Niedrigzinsphase. Die Rechnung ging nicht mehr auf. Die Beiträge mussten schon deshalb angehoben werden.
Bei ihrer Kalkulation darf die PKV die Kostensteigerungen nicht mit einer angenommenen Inflationsrate berücksichtigen. Diesbezügliche Beitragsanpassungen müssen die tatsächlichen Veränderungen im Laufe eines Jahres berücksichtigen. Das war zuletzt für die Beitragszahler nachteilig. Von 2024 auf 2025 sind die PK-Versicherungsbeiträge um 12 % durchschnittlich angehoben worden. Deutlich mehr als die allgemeine Inflationsrate.
Die Bafin-Studie stellt eine prognostizierte Kostenentwicklung bei GKV und PKV für die kommenden 50 Versicherungsjahre gegenüber.
Sie kommt zu diesem Ergebnis: „Wer sich in der PKV in einem Umfang versichert, der ungefähr dem Leistungsumfang der GKV entspricht, kann damit rechnen, dass sich die Beiträge im Schnitt in der Größenordnung der GKV-Höchstbeiträge entwickeln werden.“
Wer mehr Leistung will, muss auch mehr bezahlen. Der durchschnittliche Versicherte zahlt bei der PKV in den nächsten 50 Jahren mehr als in der GKV. Das trifft vor allem die Rentner und Rentnerinnen. Gerade für Gutverdiener mit Kindern ist die GKV eine gute Lösung.
(Quelle: Süddeutsche Zeitung / dpa – https://t1p.de/b5bry)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.