Recklinghausen-Suderwich. Ob du einen Staubsauger kaufen möchtest oder ein neues Fahrrad - Erfahrungen, die andere bereits mit dem Artikel deiner Wahl gemacht haben, helfen dir ungemein bei einer Kaufentscheidung im Internet.
Dies wissen auch die Portal-Betreiber, Online-Händler und Hersteller. Sie reagieren entsprechend, indem sie Kunden eine Möglichkeit geben, von ihren Erfahrungen zu berichten: In Form von Online-Bewertungen.
Aber wie glaubhaft sind solche Bewertungen? Portal-Betreiber, Verkäufer, wie auch die Hersteller haben ein immenses Interesse daran, glaubhaft von der Qualität und dem hohen Nutzen der Produkte zu überzeugen. Praktisch, wenn Kunden das für sie übernehmen!
Es ist unbestritten, dass Online-Bewertungen manipuliert und Kunden beeinflusst werden. Natürlich nicht von allen Anbietern. Aber wer das Internet einmal nach dem Begriff Online-Bewertung durchsucht, wird eine riesige Menge Anbieter für gekaufte (und manipulierte) Bewertungen finden. Diese werden für alle gängigen Portale, wie z.B. Google, AutoScout24, mobile.de, Tripadvisor oder Amazon angeboten. Die Preise werden gleich mit veröffentlicht und liegen zwischen ca. € 15,- und € 25,- pro Bewertung, je nach Anzahl der gebuchten Bewertung.
Den Portal-Betreibern ist das nicht unbekannt und manche versuchen sogar, diese zu unterbinden. Aber auch wenn die Regelungen des Verbraucherschutzes dem entgegen stehen, setzen nicht alle Portale (in 2022 nur ca. 14%) die Informationspflicht zur Sicherstellung der Herkunft und Echtheit von Bewertungen nicht oder nur unzureichend um. So gibt z.B. Amazon als größter Online-Händler bei jeder abgegebenen Bewertung an, ob der Rezensent das bewertete Produkt auch (bei Amazon) gekauft hat. Auch Rezensenten, welche an den sogenannten „Vine-Programm“, in welchen die Tester die Artikel kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen (und oftmals kostenlos behalten können) teilnehmen, werden als solche gekennzeichnet. Allerdings schützt das keinesfalls vor Fake-Bewertungen, sondern bringt lediglich etwas mehr Transparenz.
Verhindern können Online-Portale gefälschte Bewertungen nicht. Allerdings können sie durch die Verwendung spezifischer Algorithmen, eine Missbrauchs-Meldefunktion für Verbraucher und die Prüfung auffälliger Bewertungen durch Mitarbeiter, die Situation deutlich verbessern.
Eine weitere Einflussnahme findet sich in YouTube-, Instagram- und vielen anderen Kanälen. Wenn sogenannte „Influencer“ Artikel, Kosmetika und/oder Geräte zeigen, die sie benutzen, erhalten diese üblicherweise Geld dafür. Dieses „Affiliate-Marketing“ ist inzwischen üblich, muss aber als „Dauerwerbesendung“ gekennzeichnet werden. In den seltenen Fällen, wo kein Geld fließt und die beworbenen Dinge selbst gekauft wurden, wird in der Regel explizit darauf hingewiesen, da es durchaus die Ausnahme darstellt.
Noch dreister sind sogenannte Test-Portale im Internet. Dort wo ein objektiver Test erwartet wird, findet sich hier oftmals nur eine tabellarische und willkürliche Auflistung ähnlicher Produkte. Wer ein objektives Testergebnis erwartet, gerät in ein Affiliate-Marketing-Modell bei dem der Autor des Tests unter Umständen das getestete Produkt noch nicht einmal in der Hand hatte.
Ähnlich verhält es sich bei Vorteilsprogammen und Produkttester-Clubs. Auch wenn das nicht auf alle zutrifft, erhalten die Mitglieder die getesteten Produkte möglicherweise gratis. Wenn der Test dann mit Gutscheinen, Geschenken oder Geld belohnt wird, ist eine Kennzeichnung vorgeschrieben, die jedoch nicht immer erfolgt.
Generell gilt, dass bei Kundenbewertungen immer von subjektiven und persönlichen Meinungen auszugehen ist. Fundierte Fachkenntnis, wie z.B. bei Tests der Stiftung Warentest, ist genauso wenig zu erwarten wie ein neutraler Vergleich mit relevanten Alternativprodukten. Fakt ist, dass, wie bei einigen Online-Apotheken praktiziert, Medikamente von Kunden (ohne entsprechendes Fachwissen) bewertet werden. Eine Praxis nicht ohne Gefährdungspotenzial.
(Quelle: www.verbraucherzentrale.de)
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