Recklinghausen-Suderwich. Mit diesem Beitrag setzen wir die zuletzt in Teil I bis III veröffentlichten Informationen zu Neuerungen in diesem neuen Jahr fort. Die Miniserie endet damit.
(21) Nahrungsergänzungsmittel
Welche Tageshöchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln sind empfehlenswert? Das wird in den EU-Ländern recht unterschiedlich gesehen. In Deutschland halten sich bisher nur wenige Hersteller an die (unverbindlichen) Hinweise des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).
2025 sollen nun Höchstmengen für die aus Gesundheitssicht riskantesten Nährstoffe wie Selen, Mangan, Folsäure, Vitamin B6, Vitamin A/Betacarotin, Vitamin E, Vitamin D und Eisen in Nahrungsergänzungsmitteln EU-weit festgelegt werden.
Die Verbraucherzentrale NRW: „Verbindliche Höchstmengen sind angesichts des stetig steigenden Konsums von Nahrungsergänzungsmitteln dringend nötig. Deshalb begrüßen wir diesen Schritt. Damit wird eine langjährige Forderung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes endlich umgesetzt.“
(22) Tierhaltungskennzeichnung bei Schweinefleisch
Seit dem 24. August 2023 gilt das deutsche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, muss danach im Lebensmittelhandel, in Metzgereien, im Online-Handel und anderen Verkaufsstellen mit einer Tierhaltungsform gekennzeichnet sein.
Bisher galt eine Übergangsregelung. Verbindlich wird das Gesetz ab 1.8.2025. Dann findest du auf allen frischen Schweinefleischprodukten aus Deutschland das neue schwarz-weiß Tierhaltungslabel mit fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+ Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“.
Tiefgefrorene Produkte, die vor dem Stichtag auf dem Markt gebracht wurden, dürfen noch ohne das staatliche Zeichen verkauft werden.
Dazu die Verbraucherzentrale: „Wir begrüßen, dass Verbraucher:innen beim Einkauf nun endlich einheitlich und übersichtlich Auskunft über die Haltung der Schweine erhalten.“ (…) „Weitere Schritte müssen jedoch möglichst rasch folgen, wie die verpflichtende Haltungskennzeichnung von Fleisch anderer Tierarten wie Rind und Geflügel, ebenso für Milch und verarbeitete Fleischprodukte. Und auch beim Essen in Restaurants und Kantinen muss es Informationen zur Tierhaltung geben, damit Verbraucher:innen bewusst wählen können.“
(23) Trinkwasser
Trinkwasser wird in Deutschland streng kontrolliert und kann ohne Bedenken getrunken werden. Ab 1.3.2025 gilt zusätzlich die neue Bewertungsgrundlage „Kontakt mit Trinkwasser“. Strengere Richtlinien sollen sicherstellen, dass Materialien und Werkstoffe, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, höchste Qualitätsstandards erfüllen und keine unerwünschten Substanzen abgeben. Das ist natürlich auch bei Neuinstallation oder Reparatur von Wasserleitungen zu beachten. Sicherstellen müssen das die ausführenden Handwerker.
(24) USB-C-Anschluss
Die Entsorgung von Ladegeräten führt in der EU zu jährlich 11.000 (!) Tonnen Elektroschrott. Vielfältige Stecker und Kabel belasten unnötig deine Geldbörse. Dem soll eine neue EU-Richtlinie abhelfen.
Seit Jahresbeginn müssen alle für den Vertrieb in der EU neu produzierten Kleinelektrogeräte, also Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbaren Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, mit einem USB-C-Anschuss hergestellt werden. Für Laptops und Notebooks gilt das ab 2026.
(25) Insektenpray, Mäuseködern und Co.
Ab 2025 dürfen viele Biozid-Produkte nur noch nach Beratung an Privatpersonen abgegeben werden. Das gilt für Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren und Insekten ebenso wie für Holzschutzmittel. Die Beratung muss sich auf sachgerechte Anwendung, mögliche Risiken und auf die Nutzung alternativer unschädlicherer Methoden beziehen.
(26) E-Zigarretten
Im Bundeskabinett beschlossen, aber vom Bundestag/-rat noch nicht verabschiedet, sollen E-Zigaretten und andere Elektrogeräte nach Gebrauch leichter im Handel abgegeben und umweltgerecht entsorgt werden können. Sammelstellen sollen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden. E-Zigaretten sollst du dann auch im Kiosk und bei Tankstellen entsorgen können.
Die Verbraucherzentrale dazu: „Einweg-E-Zigaretten enthalten Batterien und landen viel zu häufig im Hausmüll. Das ist nicht nur Ressourcenverschwendung, sondern birgt auch eine große Brandgefahr in den Entsorgungsanlagen“.
(27) Recyceln alter Batterien
Batterien recycels du doch sicher schon lange? Bist du dir immer darüber im Klaren, was es mit den verschiedenen Batterien auf sich hat? (Der Autor ärgert sich seit Jahren über eine nicht lesbare Beschriftung der Batterien!)
Ab August 2025 gelten in Deutschland Zielvorgaben zur Kennzeichnung, zum Sammeln und zum Recyceln alter Batterien. Ausgediente Akkus (z.B. von Beispiel E-Bikes und E-Scootern) muss dann der kommunale Wertstoffhof annehmen.
Ab 2026 soll es dann auf jeder Batterie bzw. jedem Akku ein Etikett und einen QR-Code mit Angaben zur Lebensdauer, Ladekapazität, Haltbarkeit, chemischer Zusammensetzung, gefährlichen Inhaltsstoffen und Sicherheitsrisiken geben. Und ab 2027 sollen Geräte-Batterien und -Akkus bei neu hergestellten Geräten durch Verbraucher:innen selbst ein- und ausbaubar sein. Das erhöht dann z.B. die Lebensdauer von Handys.
(28) Biomüll
Kunststoffe können in Kompostierbetrieben nur schwer aussortiert werden, zersetzen sich im Verrottungsprozess nicht ausreichend und verunreinigen am Ende den Humus, den Landwirte auf ihre Felder und Gartenbesitzer auf ihre Beete ausbringen.
Ab 1.5.2025 darf nur noch 1 % Fremdstoff im Bioabfall enthalten sein. Bei Nichtbeachten kann deine Tonne stehenbleiben und du kassierst im schlimmsten Fall ein Bußgeld.
(29) Deutschlandticket
Nachdem man sich im Bundestag zusammengerauft hat, bleibt das Deutschlandticket ja erst mal für 2025, wird aber teurer – um 9 €, kostet also jetzt 58 €.
In NRW gilt ab 1.1.2025 außerdem:
(30) elektronische Patientenakte (ePA)
Ab 15.01. soll die Nutzung der ePA möglich werden. Inzwischen hört man von diversen Problemen bei der Einführung. Lassen wir uns überraschen.
Die gesetzlichen Krankenkassen legen für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte an. Wenn du sie nicht willst, muss du bei deiner Kasse Widerspruch einlegen.
In der ePA lassen sich Informationen zu deinen Erkrankungen speichern (z.B. Arztbriefe, Operationsbefunde, Krankenhaus-Entlassbriefe oder Bildbefunde wie Röntgenbilder oder MRT). Eine „elektronische Medikationsliste“ (eML) weist alle Arzneimittel aus, die Ärzte dir nach Anlegen der Akte per eRezept verordnet haben und die von der Apotheke abgegeben werden. Du kannst eigene medizinische Dokumente hinzufügen, z.B. alte Arztbefunde. Die Funktionen werden nach und nach erweitert. Später kommen Impfpass, Zahnbonusheft, das Untersuchungsheft für Kinder und der Mutterpass hinzu.
(Ausführlich liest du dazu den Beitrag vom 14.11.2024 auf unserer Website, zu finden unter „Serie „Krankenversicherung“ – Teil 10 (ePA)“.)
(31) Amalgam – das Auslaufmodell zur Zahnfüllung
Ab jetzt darf Amalgam für neue Zahnfüllungen in der EU nicht mehr eingesetzt werden. Damit soll die Quecksilberbelastung der Umwelt reduziert werden.
Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt nun für Ersatz im Seitenzahnbereich die Versorgung mit „selbstadhäsiven Materialien“. Das sind zahnfarbene Kunststofffüllungen, die schichtweise ohne Klebemittel eingebracht werden. Eine Zuzahlung ist nun nicht mehr nötig.
Amalgam bleibt erlaubt, wenn Zahnärzte oder -ärztinnen das für medizinisch erforderlich halten. Bestehende Amalgam-Füllungen müssen nicht entfernt werden. Es ist überwiegende Meinung, dass es besser ist, sie zu belassen solange sie intakt sind. Ein Herausbohren wäre nachteiliger.
(32) Pflegeleistungen
Schon 2024 wurden die Leistungen angehoben. Mit dem neuen Jahr steigen alle Leistungsbeträge um 4,5 % – bei häuslicher ebenso wie bei teil- und vollstationärer Pflege. Die Erhöhung betrifft Pflegesachleistung (Beträge für den Pflegedienst), das Pflegegeld, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die Tages- und Nachtpflege, den Anteil der Pflegekasse an den Heimkosten und die Entlastungsleistungen.
Ab 1. Juli 2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag für alle pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2. Damit können Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zusammengeführt und nach Bedarf genutzt werden.
Die Verhinderungspflege wird von sechs auf acht Wochen verlängert. Die Vorpflegezeit entfällt. Damit muss für den Fall einer notwendigen Verhinderungspflege die zu pflegende Person nicht schon sechs Monate pflegebedürftig gewesen sein.
(Quelle: Verbraucherzentrale und Bekanntmachungen der Ministerien)
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