Recklinghausen-Suderwich. Mit diesem Beitrag setzen wir die am 8. und 9. Januar in Teil I+II veröffentlichten Informationen fort.
(15) Solardach wird Pflicht bei Neubau
Wer in Nordrhein-Westfalen nach 2024 einen Bauantrag für ein Wohngebäude stellt, muss die Installation einer Photovoltaik-Anlage in einer Größe von mindestens 30 % der Dachfläche vorsehen.
Bei Bestandsbauten wird das Pflicht, wenn nach 2025 das Dach komplett neu gedeckt wird. Das gilt nicht für Gebäude mit weniger als 50 qm Nutzfläche, für Behelfsbauten, Garagen, Lauben. Eine Befreiung von dieser Vorgabe gilt auch, wenn eine PV-Anlage rechtlichen Pflichten widerspricht (z.B. bei Denkmalschutz) oder technisch nicht machbar bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
(16) Smart Meter
Seit dem 1. Januar haben Privathaushalte einen Anspruch auf Einbau eines „intelligenten Messsystems“, das Smart Meter. Dieses Gerät erfasst den Stromverbrauch und sendet die Daten automatisch. Ablesen entfällt. Wenn du dich dafür entscheidest, muss der zuständige Messstellenbetreiber den Einbau binnen vier Monaten nach Auftragserteilung vornehmen. Der Messstellenbetreiber ist meist der örtliche Netzbetreiber, der ja nicht – weil im Vergleich evtl. zu teuer – dein Stromversorger sein muss.
Nutzer mit hohem Strombedarf, einer Photovoltaik-Anlage, einer Wärmepumpe sollen in den nächsten Jahren ein Smart Meter verwenden müssen.
Die Verbraucherzentrale rät zum Einbau des Smart Meter, wenn du einen „dynamischen Stromtarif“ nutzen möchtest. Dabei richtet sich der Verbrauchsanteil des Strompreises nach der Entwicklung des Preises an der Strombörse. Interessant kann das sein, wenn du große Teile deines Stromverbrauchs in täglich preiswerte Phasen einplanen kannst, z.B. für Waschmaschine und Trockner, zum Laden der Batterie deines E-Autos oder zum Aufladen der in deinem Haus genutzten Batterie.
(In einem Artikel am 21.11.2024 haben wir dazu ausführlich berichtet. Zu finden auf unserer WebSite www.nak-sbw.de über die Suchfunktion – Startseite oben rechts – unter dem Stichwort „Smart Meter“.)
(17) Versorger müssen dynamische Stromtarife anbieten
In diesem neuen Jahr müssen alle Versorger den Verbraucher:innen, die ein Smart Meter verwenden, einen dynamischen Tarif anbieten. Einzelheiten haben wir oben unter (16) angesprochen.
Ergänzend sei gesagt: Der dynamische Tarif ist längst nicht für alle Privathaushalte günstig. Es kommt eben darauf an, ob du Stromnutzung in Niedrigpreisphasen verschieben kannst. Wenn nämlich nicht, dann kommst du mit deiner Stromabnahme evtl. in eine Börsen-Hochpreis-Phase!
Die Versorger müssen dich auf Vor- und Nachteile dieser Tarife aufklären.
(18) Stromumlage und Stromnetzentgelt
Ab Januar steigt die „Stromumlage“ von 1,85 auf 3,15 Cent pro kWh. Die Verbraucherzentrale hat berechnet: Bei einem jährlichen Verbrauch von 3.000 kWh im Jahr wird es in Summe um 40 € jährlich teurer.
Der Grund für die Anhebung liegt im neuen „Aufschlag für die besondere Netznutzung“. Damit sollen Ungleichbelastungen der Haushalte in den verschiedenen Landesteilen ausgeglichen werden. Verbraucher in Regionen mit hoher Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen zahlen teilweise ungerechtfertigt höhere Netzentgelte.
Die „Stromnetzentgelte“ verändern sich 2025 in NRW kaum. In einigen wenigen Netzgebieten jedoch kann es zu Kostenreduzierung von bis zu 100 € kommen oder auch zu Kostensteigerungen von bis zu 100 €. Eine durchschnittliche Familie zahlt bis zu 350 € im Jahr an Netzentgelt.
(19) Gasnetzentgelt
Hier ergeben sich im neuen Jahr deutliche Erhöhungen. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh z.B. kommt es zu Mehrkosten von 80 € im Jahr. Das ist ein Plus von 27 %. In jedem vierten Netzgebiet beträgt die Steigerung sogar 100 €.
Der Grund für die Anhebung: Die Netzbetreiber dürfen erstmals ihre Netze mit höheren Sätzen abschreiben. Da die Netzkosten fix sind, wirkt es sich auch auf den kWh-Preis aus, wenn ein Winter mild war und nicht so viel Gas verbraucht wurde.
Eine Durchschnittsfamilie (20.000 kWh Jahresverbrauch) zahlt in NRW jährlich als Gasnetzentgeld etwa 722 €.
(20) Der CO2-Preis steigt
Seit 2021 fällt bei Nutzung fossiler Energieträger (Heizöl, Erdgas, Benzin, Diesel) die CO2-Steuer an. Diese Steuer soll jährlich steigen und die Verbraucher motivieren, auf erneuerbare Energie umzusteigen. Die Steuer wird beim Lieferanten erhoben und von dem an die Kunden weitergegeben.
Ab Januar 2025 steigt die Abgabe pro Tonne von 45 auf 55 €.
Die Auswirkungen:
(Der letzte Teil dieser Reihe folgt am 16.Januar.)
(Quelle: Verbraucherzentrale und Bekanntmachungen der Ministerien)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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